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Urteil Urteil: BGH stärkt Rechte der Mieter

16.07.2003, 09:58

Karlsruhe/dpa. - DasGrundsatzurteil gilt allerdings nur für die Zeit nach derMietrechtsreform vom 1. September 2001, die der Auslöser dergeänderten Rechtsprechung war (Aktenzeichen: VIII 274/02 vom 16. Juli2003).

Der VIII. Zivilsenat machte jedoch deutlich, dass der Mieter nichtunbegrenzt abwarten kann, bevor er seine Rechte geltend macht. Nacheiner gewissen Frist könne der Mieter sein Minderungsrecht durchVerwirkung verlieren. Obwohl der BGH keinen genauen Zeitraum nannte,dürfte der Anspruch im Regelfall frühestens nach einem Jahr verwirktsein - das ist die Frist, die den Vermieter normalerweise fürNachforderungen wegen der Nebenkosten eingeräumt wird. Auch längereFristen sind denkbar, weil eine Verwirkung von den Umständen desEinzelfalls abhängt.

Der Mieter, der das Grundsatzurteil erstritten hat, wird davonkaum profitieren. Seine Ansprüche erstrecken sich bis auf eineMonatsrate auf den Zeitraum vor der Mietrechtsreform. Der Mann ausFrankfurt, seit 1979 in seiner Wohnung, wehrte sich gegen den Lärmaus der Nachbarwohnung. Dort war etwa 1995 nach Angaben seinesAnwalts eine Großfamilie eingezogen, deren Mitglieder sich häufiglautstark unterhielten und den Fernseher aufdrehten. GütlicheEinigungsversuche scheiterten, so dass er erstmals im Februar 1997,also nach zwei Jahren, die Miete um 70 Mark (knapp 36 Euro) minderte- zu spät nach der damaligen Rechtslage. Das Landgericht Frankfurtmuss den Fall nun abschließend prüfen.

Zwar hat der Gesetzgeber weder vor noch nach der Mietrechtsreformins Bürgerliche Gesetzbuch hineingeschrieben, innerhalb welcher Zeitsolche Minderungsansprüche geltend gemacht werden müssen. Früher warder BGH - wie schon das Reichsgericht im Jahr 1936 - allerdings voneiner «Lücke» im Gesetz ausgegangen, die er mit derhöchstrichterlichen Einführung der Sechs-Monats-Frist geschlossenhatte. In der Begründung zur Mietrechtsreform - wenn auch nicht imGesetz selbst - hat der Gesetzgeber diese Frist nun für obsoleterklärt, was den BGH zu einer Änderung seiner Position veranlassthat.