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Urteil Urteil: Bewährungsstrafe für Hans Modrow

10.05.2009, 17:50

Halle/MZ. - Im August 1995 ist der ehemalige DDR-Ministerpräsident und frühere Dresdner SED-Chef Hans Modrow (Foto) vom Dresdner Landgericht wegen Anstiftung zur Wahlfälschung verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe von neun Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt. Ein erster Schuldspruch Modrows von 1993, verbunden mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 000DM, war vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe als zu milde verworfen worden. So kam es 1995 zu dem zweiten Prozess. Mit Modrow wurden drei weitere ehemalige SED-Funktionäre wegen Fälschung des DDR-Kommunalwahlergebnisses vom Mai 1989 verurteilt.