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Urteil Urteil: Adoption vor 1957 in DDR voll gültig

12.01.2009, 15:27

Mühlhausen/dpa. - Das entschied das Landgericht Mühlhausen in einem Fall, beidem ein Mann aus dem Unstrut-Hainich-Kreis trotz Adoption im Jahr1956 Ansprüche gegenüber seinem leiblichen Vater geltend machenwollte. Damals habe eine unklare Rechtssituation bestanden, die einJahr später korrigiert worden sei, erklärte Richter Matthias Häcker-Reiß. «Zweimal erben, beim leiblichen und beim adoptierenden Vater,schließt das Gesetz aus.» Nach Auffassung des Landgerichts gilt diesauch für Adoptionen vor der Gesetzesänderung.

Denn bei einer Adoption verliert der Betroffene alle Rechte undPflichten gegenüber seinen leiblichen Eltern. «Wer adoptiert wird,verliert jegliche verwandtschaftliche Bande, also auch das Recht aufeine etwaige Erbschaft nach dem Tod des leiblichen Vaters», sagteHäcker-Reiß. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Az. 3 O 678/07)

Der Kläger war 1956 als Zehnjähriger vom neuen Mann seiner Mutteradoptiert worden. Die Mutter hatte sich zuvor vom leiblichen Vaterscheiden lassen und mit ihrem zweiten Ehemann weitere Kinder gezeugt.50 Jahre später starb der leibliche Vater. Der inzwischen über 60Jahre alte Kläger wurde vom Nachlassgericht zunächst wegeneventueller Erbansprüche angeschrieben, die ihm später jedochverweigert wurden.