Urteil Urteil: 154 Euro sind kein verfügbares Einkommen der Mutter
Kassel/dpa. - Kindergeld darf nicht auf die Sozialhilfeangerechnet werden, wenn es die Eltern an die Kinder weitergeben. Dashat das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag entschieden (Az.: B8/9b SO 23/06 R). Die Bundesrichter gaben einer Frau Recht, die dasKindergeld von monatlich 154 Euro ihrem erwachsenen und außerhalb desElternhauses lebenden Sohn zur Verfügung stellt. Dennoch hatte dieStadt Freiburg die Sozialhilfe der Frau gekürzt und das Kindergeldals Einkommen der Mutter gewertet, weil es ja nicht direkt an denSohn gezahlt werde.
Das wollte der Kasseler Senat nicht gelten lassen. Wie auch schondas Landessozialgericht sahen die Bundesrichter in dem Geld einePosition, die zwar an die Mutter gezahlt, aber direkt weitergereichtwerde. Da die 154 Euro nachweislich an den Sohn gingen, könne esnicht als verfügbares Einkommen der Mutter gewertet werden.Kindergeld kann auch über das 18. Lebensjahr hinaus bezahlt werden,wenn sich das Kind noch in Ausbildung befindet.