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Überschuldung von Berlin Überschuldung von Berlin: Böhmer regt einen Staatsvertrag mit dem Bund an

Von Torsten Kleditzsch 20.10.2006, 20:05

Halle/MZ. - Ministerpräsident Wolfgang Böhmer sagte derMitteldeutschen Zeitung: "An der Notwendigkeiteiner solchen Regelung besteht kein Zweifel.Schon wir in Sachsen-Anhalt waren keine Waisenknabenbeim Schuldenmachen, aber Berlin hat nochganz anders zugelangt." Derartige Entwicklungenmüsse man künftig im Interesse aller frühzeitigverhindern. Am Donnerstag hatte das Bundesverfassungsgerichtden Antrag Berlins auf zusätzliche Finanzhilfendes Bundes abgelehnt. Die Hauptstadt stehtmit 60 Milliarden Euro in der Kreide, derBund sollte die Hälfte davon übernehmen.

Nach Ansicht von Ministerpräsident WolfgangBöhmer ist für einen nationalen Stabilitätspaktein Staatsvertrag zwischen den Ländern unddem Bund nötig. Darüber werde seit geraumerZeit im Zuge der zweiten Stufe der Föderalismusreformdiskutiert. Eine entsprechende Vereinbarung,die Maßnahmen zur Schuldenbegrenzung festschreibensoll, könne im kommenden Jahr erreicht werden.

Ein Bundesgesetz, wie es die ParlamentarischeStaatssekretärin im Bundesfinanzministerium,Barbara Hendricks, gefordert hatte, lehntBöhmer wie alle seine Ministerpräsidentenkollegenab. "Das ist verfassungsrechtlich gar nichtmöglich", meint der Christdemokrat. Der Bundkönne in dieser Frage die Rechte der Landtagenicht beschneiden.

Zu möglichen Sanktionen gegen einzelne Bundesländerinnerhalb des angestrebten Stabilitätspaktsäußerte sich Böhmer zurückhaltend. Jedes Landmüsse stets in der Lage bleiben, für die unbedingtnotwendigen Aufgaben aufzukommen. "Für allefreiwilligen Leistungen darf es im Falle einerÜberschuldung jedoch keinen Erstattungsanspruchmehr geben", sagte Böhmer. Andere Länder undder Bund müssten dann nicht mehr für besondereAusgaben vor allem im Sozial- und Kulturbereichgerade stehen.