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Überraschende Wende Überraschende Wende: Andrea Voßhoff gegen Vorratsdatenspeicherung

Von Jochen Arntz 01.02.2015, 19:03
Andrea Voßhoff, von Beruf Juristin.
Andrea Voßhoff, von Beruf Juristin. imago/Metodi Popow Lizenz

Man möchte nicht an ihrer Stelle gewesen sein, in jenen Februartagen vor fast genau einem Jahr. Als die CDU-Politikerin Andrea Voßhoff ihr Amt als Bundesdatenschutzbeauftragte antrat, machten Opposition und Datenschützer keinen Hehl daraus, dass sie Voßhoff für eine Fehlbesetzung hielten. Sie glaubten, gute Gründe dafür zu haben: Voßhoff hatte sich als Bundestagsabgeordnete für die Vorratsdatenspeicherung eingesetzt. Wie sollte das zu ihrem neuen Amt passen? Das Bundesverfassungsgericht hatte sich gegen die Datenspeicherung gewandt, der Europäische Gerichtshof sollte das Vorhaben ebenfalls verwerfen.

Als Voßhoff ins Amt kam, griff Ralf Stegner von der SPD zu einem gewagten Bild: Er hoffe, sagte er, dass sie sich noch von einer „Sicherheits-Saula zur Datenschutz-Paula“ wandeln könnte. Genau das ist nun wohl passiert, denn Voßhoff sagte dem Magazin Spiegel: „Wenn ich den massiven Eingriff durch eine Vorratsdatenspeicherung in die Persönlichkeitsrechte aller Bürger abwäge gegen den zu erwartenden Nutzen für die Sicherheit, kann ich eine solche Maßnahme nicht mehr befürworten.“ Der Zeitpunkt des Schwenks ist interessant, da nach den Morden in Frankreich der Ruf nach der Datenspeicherung auch in Deutschland wieder laut wurde.

Doch es gibt Lob für Voßhoff. Der Fraktionsvize der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, sagte der Berliner Zeitung: „Frau Voßhoffs 180-Grad-Wende ist zu begrüßen. Sie zeigt, dass sich auch ehemals überzeugte Befürworter den Argumenten gegen die anlasslose Massenspeicherung nicht mehr entziehen können.“ Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof hätten das „fragwürdige und freiheitsgefährdende Instrument“ der Vorratsdatenspeicherung unmöglich gemacht, erklärte von Notz.

Möglicherweise ist das der Grund für Voßhoffs Wandel. „Ich sehe nicht“, sagte sie dem Spiegel, „dass eine Vorratsdatenspeicherung mit den strengen Auflagen des EuGH noch den Effekt erzielt, den die Sicherheitsbehörden mit diesem Instrument erreichen wollen.“