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Todesstrafe in der DDR Todesstrafe in der DDR: 164 Menschen hingerichtet

15.07.2007, 19:35

Leipzig/MZ. - Von 1949 bis zur Abschaffung der Todesstrafe im Jahr 1987 wurden in der DDR 164 Menschen hingerichtet, 64 davon nach heutigem Kenntnisstand in Leipzig. Grundlage waren von DDR-Gerichten verhängte Todesurteile. Die Todesstrafe stand unter anderem auf Mord, NS-Gewaltverbrechen oder "Verbrechen gegen die Souveränität der DDR". Vollstreckt wurden die Urteile bis 1968 mit der Guillotine, anschließend durch Erschießen.

Weitaus höher ist die Zahl der von Sowjetischen Militärtribunalen nach dem Zweiten Weltkrieg zum Tode Verurteilten. Noch für die Zeit von 1950 bis 1953, als die DDR bereits ein souveräner Staat war, gehen die Experten der "Runden Ecke" von rund 1 000 derartigen Urteilen aus. Die Betroffenen wurden nach Moskau gebracht und dort erschossen.

Bis zur Auflösung der Länder in der DDR im Jahr 1952 wurden die Todesurteile dezentral vollstreckt, auch im halleschen Gefängnis "Roter Ochse". Danach wurde eine zentrale Hinrichtungsstätte in Dresden eingerichtet, die 1960 nach Leipzig verlegt wurde. In der Bundesrepublik wurde die Todesstrafe nie eingeführt.

Die frühere Hinrichtungsstätte in der Leipziger Alfred-Kästner-Straße kann am 21. Juli von 17 bis 21 Uhr besichtigt werden, anschließend findet im Innenhof eine Filmnacht statt. Bereits am 17. Juli, 19 Uhr, gibt es in der "Runden Ecke", Dittrichring 24, einen Film- und Diskussionsabend zum Thema Todesstrafe in der DDR.