1. MZ.de
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Politik
  6. >
  7. Symbol: Symbol: DDR-Staatswappen ist wieder eine «freie Marke»

Symbol Symbol: DDR-Staatswappen ist wieder eine «freie Marke»

19.11.2004, 16:23
Für ein Foto entstaubt Restaurator Stefan Nagelmann in Berlin ein DDR-Staatswappen, das früher im Palast der Republik hing (Archivfoto vom 05.11.2004). Das Staatswappen der DDR ist nicht mehr patentrechtlich geschützt und steht als freies Markenzeichen jedem zur Verfügung. Das Münchner Marken- und Patentamt habe jetzt eine frühere Markeneintragung, die ein Karlsruher Geschäftsmann erreicht hatte, wieder gelöscht, teilte der Berliner Eulenspiegel Verlag, der die Löschung beantragt hatte, am Freitag (19.11.2004) mit. (Foto: dpa)
Für ein Foto entstaubt Restaurator Stefan Nagelmann in Berlin ein DDR-Staatswappen, das früher im Palast der Republik hing (Archivfoto vom 05.11.2004). Das Staatswappen der DDR ist nicht mehr patentrechtlich geschützt und steht als freies Markenzeichen jedem zur Verfügung. Das Münchner Marken- und Patentamt habe jetzt eine frühere Markeneintragung, die ein Karlsruher Geschäftsmann erreicht hatte, wieder gelöscht, teilte der Berliner Eulenspiegel Verlag, der die Löschung beantragt hatte, am Freitag (19.11.2004) mit. (Foto: dpa) dpa

Berlin/dpa. - Das Staatswappen der DDR ist nicht mehrpatentrechtlich geschützt und steht als freies Markenzeichen jedemzur Verfügung. Das Münchner Marken- und Patentamt habe jetzt eine frühere Markeneintragung, die ein Karlsruher Geschäftsmann erreichthatte, wieder gelöscht, teilte der Berliner Eulenspiegel Verlag, derdie Löschung beantragt hatte, am Freitag mit.

Bei dem Symbol handele es sich im wesentlichen um ein Kennzeichenfür eine bestimmte regionale Herkunft, womit Waren und Leistungen ausden neuen Bundesländern verbunden würden, hieß es in der Begründungdes Patentamtes, wie Verlagsleiter Matthias Oehme der dpa sagte.Dieses Markenzeichen könne nicht von einer Privatperson geschütztwerden, sondern stehe der Allgemeinheit zur Verfügung.

Gleichzeitig hatte der Verlag beim Hamburger Landgericht dasUrheberrecht am Staatswappen für den Karikaturisten Heinz Behling alswesentlichen Schöpfer dieses Zeichens eingeklagt. Der Verlag werdenach der jetzigen Münchner Patent-Entscheidung diese Sache nicht mehrweiterverfolgen, sagte Oehme. Er prüft auch noch, welche Auswirkungendie Münchner Entscheidung auf andere Streitgegenstände wie das SED-Symbol oder das FDJ-Emblem haben werde.

Die Anmeldung des Karlsruher Geschäftsmannes beim Marken- undPatentamt galt nur für bestimmte Warenbereiche wie Textilien (T-Shirts und Ähnliches), Geschirr und Feuerzeuge. Ein staatlichesHoheitszeichen kann als Marke nicht geschützt werden, «wenn es lebt,gegenwärtig benutzt wird», also «politisch aktiv» ist. HistorischeKennzeichen können jedoch unter Umständen als Markenzeicheneingetragen werden.