Studiengebühren in Hessen sind zulässig
Wiesbaden/dpa. - Mit knapper Mehrheit hat der hessische Staatsgerichtshof die Studiengebühren in dem Bundesland für zulässig erklärt. Das 2007 von der CDU eingeführte Gesetz verstoße nicht gegen die hessische Verfassung, erklärten sechs von elf Richtern in Wiesbaden am Mittwoch.
Die neue Landtagsmehrheit von SPD, Grünen und Linken will die Studiengebühren von 500 Euro je Semester mit einem neuen Gesetz wieder abschaffen, das am kommenden Dienstag (17. Juni) endgültig verabschiedet werden soll. Die Regierung von Ministerpräsident Roland Koch (CDU) sah sich dagegen durch den Richterspruch bestätigt.
Gegen das Gesetz hatten SPD und Grüne sowie eine Protestbewegung von Studenten und Gewerkschaften geklagt. Nach Artikel 59 der hessischen Landesverfassung muss Unterricht an öffentlichen Schulen unentgeltlich sein. Derselbe Artikel räumt aber die Möglichkeit eines «angemessenen Schulgeldes» ein, sofern die «wirtschaftliche Lage des Schülers» es erlaubt. In Hessen gibt es günstige Kredite zur Finanzierung der Studienbeiträge.
Auf diese «soziale Abfederung» im Gesetz verwies die Mehrheit der Richter: Die Darlehen ermöglichten es auch ärmeren Studenten, ein Studium aufzunehmen. Das Gesetz verletze den Grundsatz des unentgeltlichen Schulbesuchs und verstoße deshalb gegen die Verfassung, argumentierte dagegen der neue Präsident des Gerichtshofes, Klaus Lange, im Namen von fünf Kollegen. Es sei widersinnig, wenn die Richtermehrheit die Darlehensschulden als Verbesserung der wirtschaftlichen Lage von Studenten werteten.
Die linke Landtagsmehrheit aus SPD, Grünen und Linken hatte bereits vergangene Woche ein neues Gesetz beschlossen, um die Gebühren zum kommenden Wintersemester wieder abzuschaffen. Weil ein zentraler Passus fehlt, weigert sich Ministerpräsident Koch, das Gesetz in Kraft zu setzen. Der Landtag will den Text bei einer Sondersitzung am 17. Juni korrigieren.