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Streitfall Entführung Streitfall Entführung: Wer kommt für die Befreiung von deutschen Geiseln auf?

12.06.2006, 15:17
Die nach zehnwöchiger Geiselhaft in Kolumbien freigelassenen Geiseln Asier Huegun Exteberria (M) aus Spanien und die Deutsche Reinhilt Weigel (r), aufgenommen in Valledupar (Archivfoto vom 24.11.2003). (Foto: dpa)
Die nach zehnwöchiger Geiselhaft in Kolumbien freigelassenen Geiseln Asier Huegun Exteberria (M) aus Spanien und die Deutsche Reinhilt Weigel (r), aufgenommen in Valledupar (Archivfoto vom 24.11.2003). (Foto: dpa) EFE

Berlin/dpa. - Ein Außenamtssprecher in Berlin bestätigte amMontag entsprechende Medienberichte. Die Berufung sei Ende Mai beimOberverwaltungsgericht Berlin eingereicht worden. Es solle geklärtwerden, inwieweit das Konsulargesetz für die Kostenrückerstattung inEntführungsfällen anwendbar sei.

Die Richter des Verwaltungsgerichts hatten am 4. April zu Gunsteneiner Physiotherapeutin entschieden, die im Jahr 2003 gemeinsam miteinem Spanier nach zehnwöchiger Geiselhaft in Kolumbien freigelassenworden war. Sie sollte 12 640 Euro für einen Hubschrauberflugbezahlen, mit dem sie damals aus dem Dschungel im Norden des Landesgeholt und in Kolumbiens Hauptstadt Bogotá gebracht worden war.

Nach dem Urteil hatten auch einige der Ex-Sahara-Geiseln auf eineÜberprüfung ihrer in Rechnung gestellten Kosten gepocht. Wenn dasUrteil des Verwaltungsgerichts Berlin rechtskräftig werde, müssegeklärt werden, ob die Kosten zurückerstattet würden, sagte einer,der 2003 zu den 16 entführten deutschen Sahara-Touristen gehörte.