Strafrecht Strafrecht: Spannern und Paparazzi drohen Haftstrafen

Berlin/dpa. - Spanner und Paparazzi müssen künftig mit Geldstrafen oder bis zu einem Jahr Haft rechnen. Die Rechtspolitiker der Bundestagsfraktionen haben sich nach einem «Spiegel»-Bericht auf einen strafrechtlichen Schutz vor heimlichen Foto- oder Videoaufnahmen geeinigt. Grundlage sei ein von Baden-Württemberg und Bayern initiierter Gesetzentwurf des Bundesrats zum «Schutz der Intimsphäre», berichtet das Magazin.
Nach einem neuen Strafgesetzbuch-Paragrafen 201a soll sich strafbar machen, wer von einer Person, die sich «in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum» aufhält, «unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt». Bislang ist das Herstellen heimlicher Foto- oder Videoaufnahmen nicht strafbar.
So kann die Staatsanwaltschaft etwa nicht gegen Spanner vorgehen, die in Umkleidekabinen von Schwimmbädern, in Toiletten oder aus mit Sichtblenden geschützten Gärten Aufnahmen mit versteckter Kamera machen. Unter Strafe steht bislang nur die Verbreitung, nicht aber das Aufnehmen. Die neue Strafvorschrift macht laut «Spiegel» keinen Unterschied, ob es sich um Fotos von Spannern oder Aufnahmen professioneller Paparazzi handelt. Ein Privileg für Pressefotografen ist nicht vorgesehen.