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Stichwort Stichwort: Konstruktives Misstrauensvotum

16.02.2003, 15:57

Die Abwahl eines Bundeskanzlers ist nur mit einem konstruktiven Misstrauensvotum möglich - so bestimmt es Artikel 67 des Grundgesetzes. Mit dem Entzug des Vertrauens ist gleichzeitig die Wahl eines neuen Kanzlers verbunden. Der Nachfolger muss von der Mehrheit der Bundestagsmitglieder gewählt werden. Das sind derzeit 302 der insgesamt 603 Abgeordneten. SPD und Grüne haben zusammen 306 Sitze, CDU/CSU und FDP kommen gemeinsam auf 295 Mandate.

Die Regelung verhindert eine Zeit ohne Regierungschef. Dies ist eine Lehre aus der Weimarer Republik, deren Verfassung es ermöglichte, einen Kanzler aus dem Amt zu entfernen, ohne einen Nachfolger zu bestimmen.

Das erste konstruktive Misstrauensvotum in der Bundesrepublik gegen Willy Brandt (SPD) scheiterte 1972 an zwei Stimmen, die dem Gegenkandidaten Rainer Barzel (CDU) zur erforderlichen Mehrheit fehlten. 1982 löste Helmut Kohl (CDU) den Regierungschef Helmut Schmidt (SPD) per Misstrauensvotum als Bundeskanzler ab.