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Stichwort Stichwort: Die unterschiedlichen Arten der Sicherungsverwahrung

04.05.2011, 09:27

Karlsruhe/dapd. - Angestrebt wurdedamit eine Konsolidierung der primären Sicherungsverwahrung, einAusbau der vorhaltenden Sicherungsverwahrung und eine weitgehendeAbschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung.

- Primäre Sicherungsverwahrung: Diese «normale»Sicherungsverwahrung wird in der überwiegenden Mehrzahl der Fälleverhängt. Sie wird schon mit dem Strafurteil angeordnet.

- Die vorbehaltene Sicherungsverwahrung wurde im Jahr 2002eingeführt. Damit konnten die Gerichte eine Sicherungsverwahrung imUrteil zunächst nur androhen. Vor dem Ende des Strafvollzuges wurdedann aufgrund einer Gefährlichkeitsprognose entschieden, ob sietatsächlich verhängt wurde.

- Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wurde 2004 eingeführt.Diese Maßregel konnte unter bestimmten Voraussetzungen erst am Endeder Haftzeit kurz vor Entlassung angeordnet werden. Dann nämlich,wenn vor Ende des Vollzugs der Freiheitsstrafe «neue Tatsachen» fürdie Gefährlichkeit des Verurteilten erkennbar wurden.

Doch solche «neuen» Tatsachen für die Gefährlichkeit erkanntendie Gerichte nur in seltenen Fällen an. Der Bundesgerichtshofentschied etwa im Januar 2010 in einem Fall eines Sexualverbrechersaus Heinsberg in Nordrhein-Westfalen, eine «bloße Neubewertung» dersadistischen Persönlichkeit des Mannes sei keine «neue Tatsache». Inmehreren Fällen wurden von den Gerichten Anträge auf nachträglicheSicherungsverwahrung abgelehnt, sodass auch nachweislich gefährlicheSexualverbrecher auf freien Fuß kamen - und deshalb mit hohempolizeilichem Aufwand überwacht werden mussten.

- Seit Juli 2008 galt die Möglichkeit, eine nachträglicheSicherungsverwahrung anzuordnen, auch bei nach Jugendstrafrechtrechtskräftig verurteilten Straftätern.

Die Zahl der Sicherungsverwahrten in Deutschland - meistgefährliche Sexual- oder Gewaltverbrecher - ist im vergangenenJahrzehnt von 257 im Jahr 2001 auf inzwischen rund 500 gestiegen undhat sich damit fast verdoppelt.