1. MZ.de
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Politik
  6. >
  7. Steuern: Steuern: Pendler müssen sich auf weniger Geld einstellen

Steuern Steuern: Pendler müssen sich auf weniger Geld einstellen

28.06.2006, 11:47
Eine Hand ist mit geöffneter Schere über einer Autobahn nahe dem brandenburgischen Briesen zu sehen. (Foto: dpa)
Eine Hand ist mit geöffneter Schere über einer Autobahn nahe dem brandenburgischen Briesen zu sehen. (Foto: dpa) dpa-Zentralbild

Berlin/dpa. - Zugleich soll die Bezugsdauer des Kindergeldes gekürzt werden. Teil des Steueränderungsgesetzes 2007 ist auch die «Reichensteuer».

Die Einschnitte treten zeitgleich mit der Mehrwertsteuererhöhung Anfang nächsten Jahres in Kraft. Der Bundestag will die Pläne an diesem Donnerstag verabschieden. Die Mehrheit gilt trotz scharfer Kritik aus der Koalition als sicher. Dies betrifft auch die Zustimmung des Bundesrates nächste Woche.

Künftig sollen Pendler Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erst vom 21. Kilometer an steuerlich geltend machen können. Dazu soll das «Werkstorprinzip» eingeführt werden, nach dem Aufwendungen für den Weg zur Arbeit zum Privatbereich gehören und so nicht beim Fiskus abgesetzt werden können.

Um Härten zu vermeiden, sollen Fernpendler vom 21. Kilometer an 30 Cent wie Werbungskosten absetzen können. Diese Regelung war in großen Teilen von Union und SPD umstritten. Widerstand kam insbesondere von Abgeordneten aus Flächenländern. Auch Verbände hatten mit Verfassungsklagen gedroht.

Der Sparerfreibetrag für Ledige soll auf 750 Euro pro Jahr und für Verheiratete auf 1500 Euro etwa halbiert werden. Zins- und Kapitalerträge, die darüber hinausgehen, müssen dann der Einkommensteuer unterworfen werden. Auf Einschnitte müssen sich vor allem auch Lehrer einstellen. Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer sollen nur noch dann vom Fiskus berücksichtigt werden, «wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet». Nur leichte Nachbesserungen gegenüber dem Kabinettsentwurf gibt es bei den Plänen, die Altersgrenze für die Zahlung von Kindergeld und Kinderfreibetrag von 27 auf 25 Jahre zu senken.

Bei der lange umstrittenen «Reichensteuer» soll für Topverdiener mit einem Jahreseinkommen von mehr als 250 000 Euro (Verheiratete 500 000) der Spitzensteuersatz von 42 auf 45 Prozent steigen. Wegen verfassungsrechtlicher Risiken werden 2007 alle Gewinneinkünfte - sowohl von Selbstständigen als auch Freiberuflern - ausgenommen. Dadurch werden nach Angaben des CDU-Finanzpolitikers Otto Bernhardt sehr viel weniger Topverdiener erfasst. 2007 dürften es knapp 20 000 Bürger sein. Die Mehreinnahmen beliefen sich auf rund 250 Millionen Euro. 2008 sollen nach bisherigen Plänen zusammen mit der Unternehmenssteuerreform alle Spitzenverdiener einbezogen werden.