Spionage Spionage: Ehemaliger BND-Mitarbeiter muss für acht Jahre ins Gefängnis.

München - Das Oberlandesgericht München hat einen früheren Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) zu acht Jahren Haft wegen Spionage für die USA verurteilt. Markus R. sei des Landesverrats, der Verletzung des Dienstgeheimnisses und der Bestechlichkeit schuldig, sagte der Vorsitzende Richter Reinhold Baier am Donnerstag.
Die äußere Sicherheit wurde gefährdet
Der 32-Jährige habe jahrelang vertrauliche Dokumente des BND an den US-Geheimdienst CIA geliefert und damit die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und die Arbeitsfähigkeit des BND gefährdet. Es handele sich um einen besonders schweren Fall. So sei durch die von R. gelieferten Dokumente die Zusammenarbeit des BND mit einem nahöstlichen Geheimdienst vereitelt worden.
R. hatte sich 2008 der CIA als Spitzel angedient. Bis 2014 übergab er dem US-Geheimdienst mehr als 200 Dokumente und erhielt insgesamt 90.000 Euro. Der Bürokaufmann war in die höchste Sicherheitsstufe eingestuft und hatte auch Zugang zu Dokumenten, die als „streng geheim“ eingestuft wurden. Unter anderem übergab er der CIA eine Personal- und Organisationsdatenbank, in der mehr als 3000 Mitarbeiter des BND gespeichert waren.
R. hatte ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Ausschlaggebend für seine Spitzelarbeit seien Abenteuerlust und Frust über seine eintönige Tätigkeit in der BND-Verwaltung in Pullach gewesen, sagte er während des Prozesses. Geld sei nicht sein ausschlaggebendes Motiv gewesen. Das sah das Gericht anders. Zumindest zu Beginn seiner Tätigkeit sei Geld der entscheidende Beweggrund für R. gewesen. Er sei auf die CIA zugegangen, um sich eine neue Finanzquelle zu erschließen.
CIA hat Material nicht vertraulich behandelt
Der US-Dienst habe das erhaltene Material nicht vertraulich behandelt sondern das gelieferte Material genutzt, um diplomatisch und politisch Einfluss auszuüben, erklärte das Gericht. Unter anderem sei dadurch bekannt geworden, dass der BND jahrelang den Nato-Partner Türkei als offizielles Aufklärungsziel führte.
Aus Geldnot bot R. dem Gericht zufolge 2014 auch dem russischen Geheimdienst seine Tätigkeit an. Das Gericht sah hierbei allerdings keinen besonders schweren Fall, da es nur zu einer einzigen Belieferung gekommen sei und R. den Kontakt von sich aus abgebrochen habe. Kurz darauf wurde er im Sommer 2014 verhaftet.
Die Bundesanwaltschaft hatte zehn Jahre Gefängnis gefordert. Die Verteidigung plädierte für eine geringere Strafe, ohne eine konkretes Strafmaß zu nennen. Die Verteidiger hielten sich eine Revision zum Bundesgerichtshof offen. „Das Urteil ist hart“, sagte Verteidiger Walter Lechner.
Fall mit politischen Konsequenzen
Die Frage sei, ob es sich wirklich um einen besonders schweren Fall gehandelt habe, schließlich seien die Dokumente an den Geheimdienst eines Nato-Partners geliefert worden. Gleichzeitig habe das Gericht aber auch entlastende Fakten gewürdigt. „Wir sind nicht entsetzt“, sagte Verteidiger Klaus Schroth. Die Ankläger zeigten sich mit dem Urteil zufrieden.
Der Fall hat das Verhältnis zwischen den USA und Deutschland zusätzlich belastet, das bereits wegen der Aktivität des US-Geheimdienstes NSA getrübt war. Verteidiger Lechner forderte, man müsse auch über die politischen Konsequenzen des Falls nachdenken. Es könne nicht sein, dass die USA problemlos in Deutschland spionierten und kein Mitarbeiter des US-Geheimdiensts angeklagt werde. (rtr)