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Spähaffäre Spähaffäre: Opposition will Snowden in Berlin

Von Markus Decker 26.09.2014, 15:22

Berlin - Die Opposition im Bundestag will vor dem Bundesverfassungsgericht eine Vernehmung des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden in Deutschland erzwingen. Die Klage richte sich gegen die Mehrheit von Union und SPD im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Spähaffäre sowie gegen die Bundesregierung, sagte die Prozessbevollmächtigte Astrid Wallrabenstein von der Universität Frankfurt am Freitag. Grüne und Linke werfen der Regierung und der schwarz-roten Mehrheit im Ausschuss vor, die Vorgänge um den US-Geheimdienst NSA verdunkeln zu wollen.

Schnelle Entscheidung soll her

Die Organklage wurde am Donnerstagabend in Karlsruhe eingereicht. Das höchste deutsche Gericht sei um eine schnelle Entscheidung gebeten worden, so Wallrabenstein. Deshalb habe man keine einstweilige Anordnung beantragt. Die Beweislast liege bei der Regierung. Die Obfrau der Linken im Untersuchungsausschuss, Martina Renner, erklärte: „Wir fühlen uns der Aufklärung eines der größten Skandale der vergangenen Jahrzehnte verpflichtet. Wir kontrollieren die Bundesregierung und die Geheimdienste – nicht umgekehrt.“

Der grüne Obmann Konstantin von Notz beklagte, dass die schwarz-rote Koalition die Untersuchungen nicht allein mit Blick auf Snowden erschwere. Überdies würden Akten geschwärzt. Und bei der jüngsten Vernehmung von Mitarbeitern des Bundesnachrichtendienstes sei man „mit jeder zweiten Frage gegen die Wand“ gelaufen.

CDU moniert „formale Fehler“

Union und SPD haben sich bislang stets gegen die Forderung der Opposition gestellt, den im russischen Asyl lebenden Snowden hier zu vernehmen. Stattdessen hat das Gremium mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen beschlossen, ihn in Moskau zu befragen. Einen ersten Antrag dieser Art hatte Snowden aber bereits vor Monaten abgelehnt, ebenso eine Befragung per Videokonferenz. Der Ex-NSA-Mitarbeiter möchte nur in Berlin Auskunft erteilen und fordert dazu freies Geleit. Die Bundesregierung verweist ihrerseits darauf, dass eine Vernehmung des 31-Jährigen auf deutschem Boden das deutsch-amerikanische Verhältnis erheblich schädigen würde. Eigentlich müsste Snowden an die USA ausgeliefert werden, da dort gegen ihn ein Haftbefehl besteht.

Der Untersuchungsausschuss-Vorsitzende Patrick Sensburg (CDU) monierte im „Kölner Stadt-Anzeiger“ nun: „In der Klage sind einige formale Fehler drin.“ So könne die Ausschuss-Mehrheit überhaupt nicht verklagt werden, sondern bloß der Ausschuss insgesamt. „Die ganze Argumentation ist sehr dünn.“ Sensburg fragte zudem: „Warum hat man nicht einstweiligen Rechtsschutz beantragt, wenn das alles so dringlich ist?“ Dies sei ein Hinweis darauf, dass die Kläger selbst nicht so richtig an ihren Erfolg glaubten. Die SPD äußerte sich ähnlich.

Rechtsexperten sind skeptisch

Unabhängige Rechtsexperten reagierten zurückhaltend. „Ich sehe das eher skeptisch“, sagte der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch. „Denn es kommt stark darauf an, die Ansprüche gegeneinander abzuwägen – also den Anspruch der Abgeordneten auf Aufklärung und den Anspruch und die Verpflichtung der Bundesregierung, Schaden vom Land in der Weise abzuwenden, dass verbündete Staaten ihre Interessen verletzt finden. Und diese Verpflichtung wiegt relativ schwer.“ Er fuhr fort: „Da es sich um einen Präzedenzfall handelt, ist eine Prognose schwierig. Aber ich schätze die Erfolgsaussichten einer Klage als nicht besonders hoch ein.“ Auch der Verfassungsrechtler Ulrich Battis erklärte: „Die Regierung könnte Snowden freies Geleit zusichern. Doch das wäre ein Affront gegen die USA. Deshalb rechne ich eher damit, dass die Klage abgewiesen wird.“

Regierungssprecher Steffen Seibert bekräftigte am Freitag, Snowden erfülle aus Sicht der Regierung weiter nicht die Voraussetzungen für Asyl. An dieser Entscheidung von Mai habe sich nichts geändert.