Sozialgericht über Hartz-IV Sozialgericht über Hartz-IV: Waschmaschine für Single-Haushalte

Auch Hartz-IV-Empfänger in einem Einpersonen-Haushalt haben Anspruch auf die Erstausstattung mit einer Waschmaschine. Das hat das Sozialgericht Dresden mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden. Ein 35-jähriger Arbeitsloser hatte geklagt, nachdem das Jobcenter ihn auf die Nutzung eines Waschsalons verwiesen hatte. Das Gericht argumentierte, die dadurch entstehenden Mehrkosten seien von der Regelleistung über 391 Euro nicht umfasst, und sprach dem Kläger Geldleistungen für eine Waschmaschine zu.
Der zuvor obdachlose Kläger bezog nach Gerichtsangaben zum August 2014 eine unmöblierte Einraumwohnung. Zur Erstausstattung bewilligte das Jobcenter Dresden dem Mann zunächst gebrauchte Möbel. Für nicht gebraucht verfügbare Gegenstände erhielt er insgesamt 548 Euro. Weitere Geldleistungen, besonders für eine Waschmaschine, lehnte das Jobcenter mit der Begründung ab, seine Wäsche könne der Mann in einem nahen Waschsalon waschen. Hiergegen wandte sich der Antragsteller im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Das Urteil ist rechtskräftig.
