Soziales Soziales: Tiere sind per Grundgesetz geschützt - Kinder nicht

Berlin/dpa. - «Es geht nicht an, dass inunserem Grundgesetz der Tierschutz manifestiert ist, aber nicht derKinderschutz», sagte der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes,Heinz Hilgers, in einem dpa-Gespräch zum internationalen Jahrestagder Kinderrechte am Montag. An diesem Tag ist im Bundestag eineöffentliche Anhörung der Kinderkommission zum Thema «Kinderrechte indie Verfassung» geplant.
Die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung sei keinSelbstzweck, sondern diene als Grundlage für konkrete Gesetze undeine bessere Kinderpflege durch den Staat, sagte Hilgers. DerKinderschutzbund, das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF erhoffensich davon nach eigenen Angaben eine deutliche Stärkung derInteressen von Kindern beispielsweise beim Städtebau, derVerkehrsplanung oder beim Umgang mit Flüchtlingen.
Hilgers betonte, verfassungsmäßig garantierte Rechte für Kinderdürften nicht dazu führen, dass Eltern ihre Pflichten einfach auf denStaat abschieben könnten. «Es muss das Subsidiaritätsprinzip gelten:Die Fürsorgepflicht muss immer zuerst bei den Eltern liegen und erstdann auf den Staat übergehen, wenn die Eltern es nicht mehrschaffen.»
Die Bundesrepublik hatte die Kinderrechtskonvention der VereintenNationen (UN) vor 14 Jahren zwar unterzeichnet, die Rechte bislangjedoch noch nicht ins Grundgesetz aufgenommen. Nach dem Tod deskleinen Kevin in Bremen belebte Bundesfamilienministerin Ursula vonder Leyen (CDU) die Debatte neu. Die Mehrzahl der Bundesländer hatKinderrechte bereits in der Verfassung verankert.
Unterdessen bekräftigte von der Leyen (CDU), eine bundesweiteRegelung für ärztliche Zwangsuntersuchungen für Kinder im Alter bissechs Jahre werde es vorerst nicht geben. Die große Koalition werdedazu keine Initiative ergreifen, sagte die Ministerin der dpa. Sieerteilte Vorstößen aus unionsregierten Bundesländern wie Bayern eineAbfuhr, die über den Bundesrat eine gesetzliche Pflicht zurVorsorgeuntersuchung anstreben.
«Man kann nicht 100 Prozent aller Eltern unter Generalverdachtstellen», sagte von der Leyen. Auch gebe es eine «falscheSicherheit», wenn die Kinder nur an wenigen Stichtagen untersuchtwürden. Besser ist nach Auffassung der Ministerin ein engmaschigesNetzwerk zwischen Gesundheitsbehörden, Sozial- und Jugendämtern sowieSchulen, um Problemfälle frühzeitig zu erkennen.
Nach einem Bericht der «Thüringer Allgemeinen» (Samstag) sindimmer mehr Kinder in Deutschland von finanzieller Hilfe des Staatsabhängig. Die Zeitung beruft sich auf eine Studie des BremerInstituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe. Danach istdie Zahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahrenzwischen Oktober 2005 und Juni 2006 im Bundesdurchschnitt um guteinen Prozentpunkt gestiegen. Im Juni 2006 hätten bundesweit 16,2Prozent aller Kinder unter 15 Jahren in Familien gelebt, die aufArbeitslosengeld II und Sozialhilfe angewiesen waren. Im Oktober 2005waren es noch 15,1 Prozent. Der Paritätische Wohlfahrtsverband machtdem Zeitungsbericht zufolge die Arbeitsmarktreform Hartz IV für dieAusbreitung von Kinderarmut verantwortlich.