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Sonderzahlung Sonderzahlung: Geld für die ostdeutschen Heimkehrer

Von Jochen Loreck 11.06.2008, 19:50

Berlin/MZ. - Der Chef der Landesvertretung Sachsen-Anhalts in Berlin, Michael Schneider, erklärte am Mittwoch: "Ich rechne fest damit, dass der Bundesrat am Freitag der entsprechenden Regelung zustimmt. Die Behörden können dann vom 1. Juli an mit den Auszahlungen beginnen. Allein in Sachsen-Anhalt erwarten wir bis zu 5 000 Antragsteller."

Anspruchsberechtigt sind ehemalige deutsche Kriegsgefangene, die erst nach dem 31. Dezember 1946 in das Gebiet der sowjetischen Besatzungszone oder in die seit 1949 bestehende DDR zurückgekehrt sind. Die Zahlung wird nach dem Rückkehr-Zeitpunkt gestaffelt. Wer 1947 oder 1948 entlassen wurde, bekommt 500 Euro. Die Rückkehrer der Jahre 1949 und 1950 haben Anspruch auf 1 000 Euro. Bei noch längerer Kriegsgefangenschaft gibt es 1 500 Euro.

Hintergrund der nun getroffenen Regelung: Kriegsheimkehrer, die ihren Wohnsitz in der alten Bundesrepublik nahmen, bekamen früher bereits staatliche Unterstützung. Mit der Zahlung für die besondere Gruppe der "Ost-Heimkehrer" soll nun deren langjährige Benachteiligung gegenüber den "West-Heimkehrern" zumindest teilweise ausgeglichen werden.

Ursprünglich sollten die Zahlungen für die "Ost-Heimkehrer" erst 2009 beginnen. Mit Blick auf das Alter der Anspruchsberechtigten - 80 Jahre und älter - entschloss sich der Gesetzgeber jedoch, den Termin für die frühestmögliche Auszahlung um ein halbes Jahr vorzuziehen. Im Gesetz ist klargestellt, dass es keine Zahlungen für die Erben bereits verstorbener Kriegsgefangener gibt. Anders ist die Rechtslage, wenn ein Ex-Kriegsgefangener unmittelbar nach Antragstellung sterben sollte. Dann besteht für den Staat eine Auszahlpflicht - etwa an die Witwe.

Anträge auf Entschädigung können gestellt werden an: Bundesverwaltungsamt (BVA), Referat III B 4, in 50728 Köln. Telefon: 0228 /993580 und 0221 / 7580.