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Solidaritätszuschlag Solidaritätszuschlag: Rat zu Einspruch gegen Soli

Von JOCHEN LORECK 26.11.2009, 19:20

BERLIN/MZ. - Verbandspräsident Karl Heinz Däke empfahlSteuerzahlern, gegen noch nicht rechtskräftigeSteuerbescheide vorsorglich Widerspruch einzulegen.Aussichtsreich seien Einsprüche gegen alleBescheide ab Steuerjahr 2007, sofern seitderen Zusendung höchstens ein Monat verstrichensei, erklärte Däke.

Nach Auskunft des Steuerzahler-Bunds behandelndie Finanzämter den Soli-Streit anders alsdas Tauziehen um die - vorübergehend gekürzte- Pendlerpauschale. Damals seien die Kosten-Berechnungenfür Fahrten zur Arbeitsstelle von vornhereinmit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen worden.Deshalb hätten alle Betroffenen automatischvon der Rückkehr zur alten Regelung profitiert.Anspruch auf eine eventuelle Rückzahlung desSoli hätten dagegen nur Steuerzahler, diezuvor fristgerecht Einspruch eingelegt hätten.

Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriumsäußerte sich unterdessen zuversichtlich, dassder Soli weiter Bestand haben wird. Das niedersächsischeFinanzgericht habe zwar verfassungsrechtlicheEinwände gehabt. Die endgültige Entscheidungliege jedoch beim Verfassungsgericht.

Das Urteil lässt aus Expertensicht indes keineunmittelbaren Rückschlüsse auf die Entscheidungdes Bundesverfassungsgerichts zu. "Es gibtkeine Bindungswirkung für Karlsruhe", sagteStaatsrechtler Reimund Schmidt-De Caluwe vonder Uni Halle. Er rechnet nicht damit, dassdas Verfassungsgericht die Entscheidung ausNiedersachsen bestätigen werde. "Bisher gingdie Rechtsprechung in eine andere Richtung.Ich denke, dass Karlsruhe dem derzeit nichtfolgen wird", sagte der Professor.

Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag (GRAFIK: DPA)
Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag (GRAFIK: DPA)
dpa Grafik