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Sicherungsverwahrung Sicherungsverwahrung:

04.05.2011, 15:19

Halle (Saale)/MZ. - „Dieses Urteil birgt erhebliche Risiken für potenzielle Opfer“, sagte er der MZ.„Denn nach dieser Entscheidung müssen gefährliche Straftäter freigelassen werden. Die jeweils zuständigen Polizeibehörden können da nicht achselzuckend zur Tagesordnung übergehen, sondern sie müssen Maßnahmen ergreifen, damit diese Täter nicht wiederum schwere Straftaten begehen können. Da kommt auf unsere Polizeibehörden viel Arbeit zu.“

Gleiches gelte für die Gerichte, so Bosbach. „Denn die Abgrenzung zwischen gefährlichen Straftätern und hoch gefährlichen Straftätern dürfte nicht einfach sein. Ich wüsste jedenfalls keine Kriterien, wie man zwischen gefährlich und hoch gefährlich unterscheiden kann.“ Der Gesetzgeber schließlich hat dem CDU-Politiker zufolge nun „die Aufgabe, die gesamte Sicherungsverwahrung neu zu regeln. Die Folgen des Urteils sind damit insgesamt erheblich.“