Scientology Scientology: Regelung «zum Wohl des Kindes»

Berlin/dpa. - Die alleinige Zuständigkeit für ein Vereinsverbot liege beim Bund, erklärte der SPD-Politiker nach den Worten seiner Sprecherin Nicola Rothermel am Mittwoch. Körting ist derzeit auch Vorsitzender der Innenministerkonferenz (IMK).
Die Scientology-Beauftragte der Hamburger Innenbehörde, UrsulaCaberta, hatte am Dienstag betont, ihre Dienststelle habe ausreichend Material gesammelt, um Scientology verbieten zu können. Körting sagte laut Rothermel dazu, bevor er nicht einen genauen Einblick in das Material habe, wolle er dies nicht kommentieren.
Nach der Flucht einer 14-Jährigen vor seinen Scientology-Elternnach Hamburg hat ein Berliner Gericht am Mittwoch über die Zukunft des Mädchens entschieden. Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg habe mit Zustimmung der Eltern eine dem Wohl des Kindes entsprechende Regelung getroffen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Nähere Angaben wurden zum Schutz der Minderjährigen und mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte der Eltern nicht gemacht.
Nach Angaben Nagels steht das Thema Scientology bei der IMK-Herbsttagung erneut auf der Tagesordnung. Die Berliner Scientology-Sprecherin Sabine Weber erklärte indes, er gebe keinerlei Aktivitäten ihrer Organisation, die ein Verbot rechtfertigen würden.
Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Frank Henkel,unterstützte die Verbotsforderung. Ein Verbotsantrag müsse aber so gut begründet sein, dass er vor Gericht bestehen könne. Deshalb dürfe es keine «Schnellschüsse» geben. «Genauso muss man sich aber darauf einstellen, dass das Vorgehen gegen diesen totalitären Psychokonzern einen langen Atem erfordert», erklärte Henkel in einer Mitteilung.
Seit diesem Sommer wird Scientology nach mehrjährigerUnterbrechung auch wieder vom Berliner Verfassungsschutz beobachtet, wie es in der Mehrzahl der Bundesländer der Fall ist. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Organisation, die sich selbst als Kirche versteht, im Visier.
Ende Mai hatte Körting im Verfassungsschutz-Ausschuss desAbgeordnetenhauses betont, die Schriften des Scientology-Gründers L. Ron Hubbard seien «mit dem Menschenbild des Grundgesetzes, mit der Unantastbarkeit der Würde eines jeden Menschen und damit mit unserer verfassungsmäßigen Ordnung nicht vereinbar».
Der Fall der 14-Jährigen hatte Ende Juli Schlagzeilen gemacht. Die Stieftochter einer Berliner Scientology-Direktorin hatte Angst gehabt, gegen ihren Willen auf ein Scientology-Internat in Dänemark geschickt zu werden. Sie war deshalb mit ihrem elf Jahre älteren Stiefbruder, der sich nach Behördenangaben ebenfalls von der umstrittenen Organisation lossagte, nach Hamburg gefahren und hatte dort den Schutz der Ämter gesucht.
Nach Angaben der Berliner Justizsprecherin Katrin-Elena Schönberg gab es am Mittwoch eine gerichtliche Anhörung des Mädchens. Anschließend seien die strittigen Fragen mit den Eltern und dem zuständigen Jugendamt erörtert worden.