Rentenversicherung Rentenversicherung: Bei der Kontenklärung herrscht Flaute
Halle/MZ. - Ab 2004 soll jeder, der älter als 27 Jahre ist und Rentenversicherungsbeiträge zahlt, einmal im Jahr Post von der Landesversicherungsanstalt (LVA), der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), der Knappschaft oder anderen Rentenversicherern erhalten. Je nachdem, wer dafür zuständig ist. Darin wird etwa mitgeteilt, wie hoch die Rente voraussichtlich sein wird, wenn das 65. Lebensjahr erreicht ist. "Individueller Rentenkontostand" heißt das im Fachjargon.
Doch vor die Auskunft hat der Versicherer das Formular gesetzt. Das wiederum muss der Versicherte ausfüllen und Daten wie Schulbildung, Lehre, Studium, Arbeitsplätze oder Krankenzeiten auflisten. Eine Sache, die man gern aufschiebt. Und so wandern viele Aufforderungen und Antragsformulare zur Kontenklärung erst einmal tief unten in einer Schublade.
Allein bei der LVA Sachsen-Anhalt gibt es 38 7000 ungeklärte Konten. 240000 Versicherte wurden bisher angeschrieben. "Jeder Dritte antwortet nicht", sagt Wolfgang Bilkau, Chef der Koordinierungsstelle Kontenklärung. Darunter seien viele jüngere Leute. Zu schaffen machten zudem nicht mehr aktuelle Anschriften von Versicherten. Zehn Prozent der Aufforderungen seien nicht zustellbar. Auch bei der BfA ist nach Aussage von Sprecher Stefan Braatz "die Rücklaufquote geringer als erwartet".
Dabei hat das Verfahren viele Vorteile. Etwa für den, der tatsächlich in Rente geht. "Wenn der Versicherungsverlauf lückenlos geklärt ist, wird die Rente in der Regel recht schnell bewilligt", sagt Bilkau. Anderenfalls könne sich das länger hinziehen. "Aber", so fügt er hinzu, "Leistungen aus der Rentenversicherung werden nicht immer erst im Rentenalter fällig." Im Blick hat er zum Beispiel die Erwerbsminderungsrente oder die berufliche Rehabilitation. "Wer seine Unterlagen beisammen hat, kommt auch hier schneller zu Leistungen."
Übrigens gibt es gerade für Ostdeutsche auch einen ganz simplen Grund, die Unterlagen jetzt zu vervollständigen. Demnächst enden die Aufbewahrungsfristen für die Unterlagen einer ganzen Reihe von ehemaligen DDR-Betrieben, besonders von solchen, die einmal von der Treuhand verwaltet wurden. Wer danach noch Belege suchen muss, hat schlechte Karten.
Sowohl Bilkau als auch Braatz appellieren deshalb an die Versicherten: Wenn die Aufforderung zur Kontenklärung kommt, nicht lange warten, sondern ausfüllen und zügig zurücksenden! Gegebenenfalls kann sich der Betroffene bei den Auskunfts- und Beratungsstellen oder den Versichertenältesten beraten und helfen lassen.