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Renten Renten: Rürup-Kommission will neue Besteuerung

16.03.2003, 14:50
Sozialministerin Ulla Schmidt und der Rentenexperte Bert Rürup arbeiten an Vorschlägen zur Reform des deutschen Sozialsystems (Archivbild). (Foto: dpa)
Sozialministerin Ulla Schmidt und der Rentenexperte Bert Rürup arbeiten an Vorschlägen zur Reform des deutschen Sozialsystems (Archivbild). (Foto: dpa) dpa

Berlin/dpa. - In Stufen würde die Renten-Vollbesteuerung dann 2040 erreicht, dervöllige Steuerabzug der gesetzlichen Vorsorgebeiträge bereits 2025.«Kleine und mittlere Renten sollen weiterhin nicht besteuert werden,es wird eine gerechte Lösung geben», kündigte die Bundesregierungvorab an. Ein Sprecher des Finanzministeriums erklärte, wer vor 2005in Rente gehe, sei von der Besteuerung nicht betroffen.

Das geplante neue System der nachgelagerten Besteuerung berührt inseinen Auswirkungen zunächst nur Ruheständler mit höheren Renten undZusatzeinkünften. Dazu können Betriebsrenten und Einkünfte ausNebentätigkeiten gehören. Nicht betroffen ist, wer mit diesenEinnahmen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag bleibt, der im Jahr2005 auf 7664 (jetzt: 7235/2004: 7426) Euro für Ledige steigen wirdund auf 15 328 (14 471/14 853) Euro für Verheiratete. Nur fürNeurentner soll der Besteuerungsanteil laut Kommission von 2006 an inkleinen Stufen von 52 Prozent bis auf 100 Prozent in 2040 anwachsen,während es bei Altrentnern bei den 50 Prozent bleiben soll.

Auf der anderen Seite sollen die Arbeitnehmer ihre Aufwendungenfür die spätere gesetzliche Rente im Jahr 2005 zu 60 Prozentsteuerlich absetzen können. Das verursache Steuerausfälle vonzunächst 2,1 Milliarden Euro. Damit erzeugt das neue System in denöffentlichen Kassen 2005 eine Finanzlücke von nur 100 Millionen Euro,die sich aber bis 2010 auf 4,6 Milliarden Euro öffnen würde und biszum Ende des Jahrhunderts auf 7,8 Milliarden. Steuerausfällen von 22Milliarden Euro durch den Abzug des Altersvorsorgeaufwandes stündendann Mehreinnahmen von 14,2 Milliarden durch die Besteuerung dergesetzlichen Renten gegenüber.

Die Bundesregierung will auf Grund eines Karlsruher Urteils vom 6.März 2002 wie die Rürup-Kommission zur nachgelagerten Besteuerungübergehen. Dabei werden die gesamten Einkünfte im Alter genau sobesteuert wie Arbeitnehmereinkommen. Dann müssen aber vorher die inder Berufsphase aufgewendeten Altersvorsorge-Beiträge konsequentsteuerlich absetzbar gewesen sein. Derzeit sind die Beiträge zurAltersvorsorge nur begrenzt steuerlich absetzbar, während diejeweilige Rente nur auf der Basis von Ertragsanteilen - einerfiktiven Zinsrechnung - besteuert wird. Bei einem Rentenbeginn mit 65Jahren sind dies 27 Prozent, bei 60 Jahren 32 Prozent.

Wegen der Freibeträge werden die meisten Ruheständler mit kleinenRenten nicht besteuert. Das höchste Gericht in Karlsruhe hatte voreinem Jahr die ungleiche steuerliche Behandlung von Rentnern undPensionären kritisiert, deren Bezüge voll zu versteuern sind.

Neben dem steuerlichen Abzug für die gesetzliche Vorsorge will dieRürup-Kommission einen Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungenwie für die Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung aufrechterhalten. Er soll 1500 Euro im Jahr betragen. «Nach neuem Rechtwerden mindestens so viel Vorsorgeaufwendungen wie nach altem Rechtabgezogen», sichert die Kommission in ihrem Gutachten zu.

Eichels Sprecher Jörg Müller hatte zuvor auf «die sozialeAusgewogenheit» der nachgelagerten Besteuerung verwiesen. VieleRentner seien nicht betroffen. Die lange Übergangsphase - auch fürdie volle steuerliche Abzugsfähigkeit der Sozialbeiträge - dienedazu, die «mit der steuerlichen Freistellung insbesondere derBeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung verbundenen steuerlichenAusfälle» in Grenzen zu halten. Für die Steuerpflichtigen bietet dieÜberleitung auf das nachgelagerte Verfahren die Chance, dasGesamtversorgungsniveau längerfristig noch zu verbessern, mindestensaber zu halten», sagte Müller zum Ausbau der Privatvorsorge. Wie undob diese gefördert werden soll, blieb zunächst unklar.

Rentenbesteuerung (Foto: dpa)
Rentenbesteuerung (Foto: dpa)
dpa