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Reiserücktrittsversicherung Reiserücktrittsversicherung: Wer nicht reist, muss zahlen

19.08.2009, 14:33

BERLIN/POTSDAM/DPA - "Das ist nicht Gegenstand der Police", erläutert die Sprecherin des GDV in Berlin. "Die Rücktrittsversicherung ist dazu da, jemanden abzusichern, der die Reise selbst nicht antreten könnte."

Wer aus bloßer Angst vor der Ansteckung nicht verreisen will, könne eine Standard-Police deshalb nicht Anspruch nehmen, bestätigt Verbraucherschützerin Sabine Fischer-Volk. Versicherungsschutz für den Fall, dass ein Tourist am Urlaubsort an Schweinegrippe erkrankt und vorzeitig nach Hause muss, bietet dagegen die Reiseabbruchversicherung. "Der Reiseabbruch ist z. T. bei Reiserücktrittsversicherungen gegen Aufpreis inbegriffen, bei anderen aber nicht." Angesichts der Gefahr einer Ansteckung mit der Schweinegrippe in vielen Urlaubsländern von Großbritannien bis Spanien sei die Reiseabbruchversicherung deshalb klar die wichtigere. Noch wichtiger ist nach Einschätzung der Expertin eine Auslandsreisekrankenversicherung: Sie greift in dem Fall, dass ein Urlauber schwer erkrankt und medizinisch behandelt werden muss. Auch die Kosten für den Rücktransport des Kranken übernimmt diese Versicherung - nicht die Reiseabbruchversicherung.

Die Gefahr einer Ansteckung mit Schweinegrippe sei in den meisten Ländern nicht höher zu bewerten als in Deutschland, so der Deutsche Reiseverband (DRV). Die Weltgesundheitsorganisation rate genauso wenig von Reisen ab wie das Auswärtige Amt. Daher besteht laut DRV kein Anspruch, gebuchte Reisen gratis zu stornieren. (Artikel vom 18.08.09)