Regierung Regierung: Amtseid des Kanzlers und der Minister
Hamburg/dpa. - Laut Artikel 64 des Grundgesetzes müssen der Kanzler und seine Minister bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag einen Eid leisten. Artikel 56, der die Vereidigung des Bundespräsidenten vorsieht, legt auch den Wortlaut des Amtseids von Regierungsmitgliedern fest:
«Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.»
Auf die nicht zwingende religiöse Beteuerung «So wahr mir Gott helfe» hat als Kanzler bislang nur Gerhard Schröder (SPD) bei seiner Vereidigung 1998 verzichtet. Sieben der 15 Minister seines Kabinetts, darunter Außenminister Joschka Fischer (Grüne) und Innenminister Otto Schily (SPD), benutzten den Zusatz ebenfalls nicht.
In der Vergangenheit hatten schon mehrere Minister darauf verzichtet. So antworteten 1974 die FDP-Minister Werner Maihofer (Inneres) und Josef Ertl (Agrar) auf die Frage der Bundespräsidentin, ob sie den Eid leisten wollten, lediglich: «Ich schwöre es». Wie schon 1969 rief auch SPD-Arbeitsminister Walter Ahrendt Gott nicht zum Zeugen an. Bei der Vereidigung des letzten christlich-liberalen Kabinetts unter Helmut Kohl (CDU) 1994 benutzten alle CDU-, CSU- und FDP-Minister die religiöse Beteuerung.