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Reform des Sexualstrafrechts Reform des Sexualstrafrechts: Vergewaltigung und Nötigung lückenlos bestrafen

Von Jörg Wimalasena 10.01.2016, 15:20

Berlin - Vergewaltigung und sexuelle Nötigung sollen künftig einfacher bestraft werden können. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erklärte, es müsse alles getan werden, um Frauen besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Dafür müssten Lücken im Sexualstrafrecht geschlossen werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung mit den Verbänden.

Die Staatsministerin für Integration, Aydan Özoguz (SPD), warnte davor, nach den Vorfällen am Silvesterabend in Köln, Flüchtlinge und Asylsuchende unter Generalverdacht zu stellen. Es müsse aber vieles getan werden, damit sich solche Vorfälle nicht wiederholten. „Weder das Antatschen von Frauen, noch der Raub ihrer Handys oder anderer Gegenstände ist heute erlaubt, es zieht aber zu oft zu wenig Konsequenzen nach sich“, sagte sie der „Berliner Zeitung“. Das sei nicht erst seit der letzten Silvesternacht bekannt.

Eine Vergewaltigung geschieht auch ohne Gewalt

Bislang gilt der Straftatbestand der Vergewaltigung nur dann als erfüllt, wenn das Opfer, um den Beischlaf zu erzwingen, geschlagen oder mit Gewalt bedroht worden ist – oder aber sich in einer komplett schutzlosen Lage befand. Künftig soll der sexuelle Übergriff auch dann als Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung gelten können, wenn der Täter einen Überraschungsmoment nutzt.

Gleiches gilt, wenn das Opfer nicht mit Gewalt bedroht wurde, sondern auf andere Art und Weise massiv unter Druck gesetzt wurde, beispielsweise von einem Vorgesetzten oder vom Vermieter.

Auch die CDU macht jetzt Druck, was die Verschärfung des Sexualstrafrechts angeht. Die Partei wolle „das Sexualstrafrecht reformieren und auch sexuelle Belästigungen wie Grapschen, die unterhalb der Schwelle sexueller Nötigung liegen, unter Strafe stellen“, heißt es in der gerade verabschiedeten Mainzer Erklärung der CDU.

Möglicher Vertuschungsversuch

Bei der SPD zeigte man sich überrascht, über den neuen Vorschlagseifer der Union – und wollte sich dazu zunächst nicht näher äußern.

Pikant ist nämlich Folgendes: Laut mehreren übereinstimmenden Presseberichten war es das Bundeskanzleramt selbst, welches den Gesetzentwurf des Justizministeriums – der bereits seit Mitte des vergangenen Jahres vorliegt – in der Ressortabstimmung blockiert hat. Erst Mitte Dezember soll das Kanzleramt seine Meinung geändert haben. Jetzt sind erst einmal bis Mitte Februar die Verbände am Zug, um ihre Stellungnahmen abzugeben. Erfahrungsgemäß dürfte es also schwierig werden, das Gesetz noch vor der Sommerpause durch den gesamten parlamentarischen Prozess zu bringen.

Die Opposition dringt jedenfalls auf schnelles Handeln. „Für die Strafbarkeit muss es künftig ausreichen, dass die Frauen Nein gesagt haben“, sagte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt der „Berliner Zeitung“. Die Bundesregierung müsse die Istanbul-Konvention des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen endlich umsetzen, fügte sie hinzu.

Das forderten die Grünen seit langem und hätten dazu auch einen Gesetzentwurf eingebracht. „Die einzig konsequente Umsetzung lautet: Nein heißt Nein“, sagte Göring Eckardt.