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Recht Recht: Unerwünschte Werbeanrufe auch bei festen Kunden verboten

09.08.2005, 12:17
Ein Frau führt ein Gespräch über ein Festnetz-Telefon. (Foto: dpa)
Ein Frau führt ein Gespräch über ein Festnetz-Telefon. (Foto: dpa) AP

Köln/Leipzig/dpa. - Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sind Werbeanrufevon Firmen, die vorher keinen Kontakt zu den Verbrauchern hatten,unzulässig. «Dieses Verbot wurde von den Richtern auf die Kundeneines Unternehmens ausgeweitet», erklärt Evelin Voß, zuständig für Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

In der Vergangenheit hätten Verbraucher immer wieder überunerwünschte Werbeanrufe der Telekom geklagt, bei denen Mitarbeiterden Umstieg auf einen anderen Tarif empfahlen, berichtet dieVerbraucherzentrale. Kunden, die nach weiteren Unterlagen fragten,hätten stattdessen ein Schreiben der Telekom erhalten, die sich fürden angeblichen Umstellungsauftrag zu einem neuen Tarif bedankte.Zudem seien die Kosten für die Umstellung in Rechnung gestelltworden. Die Richter untersagten der Telekom diese Werbepraxis.

Verbraucher, die sich durch Werbeanrufe belästigt fühlen, solltenam Telefon erklären, dass sie keine weiteren Anrufe wünschen,empfiehlt Voß. Bei hartnäckigen Anrufern rät sie, den Namen, dieFirma und die Postadresse zu notieren und die Daten an eineVerbraucherzentrale weiter zu geben. Diese hätten das Recht, bei denFirmen auf Unterlassung zu bestehen und im Zweifelsfall zu klagen.