Punkte abbauen Punkte abbauen: Verkehrssünder haben jetzt noch die Chance
Hagen/Berlin/dpa. - Verkehrssünder haben jetzt noch dieChance, Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister abzubauen. Mitder Einführung des neuen «Fahreignungsregisters» soll das nicht mehrmöglich sein. «Jetzt ist die Möglichkeit noch gegeben», sagtChristian Döhler, Verkehrsjurist beim ADAC in München. Denn dieNeuregelung des Punktesystems soll nicht vor 2013 in Kraft treten.Bislang haben Autofahrer einmal in fünf Jahren die Chance, durch einfreiwilliges Aufbauseminar Punkte abzubauen.
Die Seminare werden von Fahrschulen angeboten, allerdings nichtvon allen. Sie kosten Döhler zufolge rund 250 bis 300 Euro undbestehen aus vier Sitzungen à 135 Minuten und einer 30-minütigenFahrprobe.
Durch den freiwilligen Seminarbesuch lassen sich im derzeitigenModell 4 Punkte tilgen, sofern nicht mehr als 8 Punkte in derVerkehrssünderkartei vermerkt sind. Wer weniger als 14 Punkte auf demKonto hat, kann durch ein Aufbauseminar immerhin noch 2 Punkteabbauen. Ab 14 Punkten sei der Besuch eines Aufbauseminars Pflicht,erklärt Jörg Elsner, Vorsitzender der ArbeitsgemeinschaftVerkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein. Punktabzug gibt es dafürnicht. 2 Punkte ließen sich dann bestenfalls durch eineverkehrspsychologische Beratung abbauen, die kostspieliger sei alsein Aufbauseminar, erläuterte der Rechtsanwalt aus Hagen.
Ab 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monateentzogen. Um sie zurückzubekommen, muss der Betroffene eineMedizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bestehen.Wiederholungstäter können laut einem Urteil des VerwaltungsgerichtsMünster (Az.: 16 B 212/11) schon ab 8 Punkten ihren Führerscheinverlieren. Zulässig ist das nach Ansicht der Richter, wenn demAutofahrer bereits einmal die Fahrerlaubnis entzogen wurde und sichsein Punktekonto nach Wiedererlangen des Führerscheins inunverhältnismäßig kurzer Zeit wieder füllt.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) plant einengrundlegenden Umbau der Flensburger Verkehrssünderdatei. Straftatenam Steuer sollen zum Beispiel zehn statt fünf Jahre gespeichertbleiben, schwere Verstöße fünf statt bisher zwei Jahre. Statt desbisherigen Systems von 1 bis 7 Punkten sind nur noch zwei Kategorienvon 1 und 2 Punkten für schwere und sehr schwere Verstöße vorgesehen.Führerscheinentzug droht dann schon bei 8 statt 18 Punkten. DieMöglichkeit, Punkte abzubauen, soll es nicht mehr geben.