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Prozess Prozess: Neonazi-Anwalt wegen Volksverhetzung verurteilt

07.04.2003, 09:40

Hamburg/dpa. - Das Landgericht Hamburg hat den Neonazi-Anwalt Jürgen Rieger wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 3360 Euro verurteilt. Der vorbestrafte 56-Jährige habe sich 1996 als Verteidiger des Hamburger Rechtsextremisten Thomas Wulff mit Beweisanträgen der Volksverhetzung schuldig gemacht, begründete die Richterin am Montag das Urteil in der Neuauflage des Prozesses. Rieger habe die massenhafte Ermordung von Juden in Konzentrationslagern der Nationalsozialisten leugnen und dies mit Hilfe eines Chemiker-Gutachtens beweisen wollen.

Die Staatsanwaltschaft hatte 5000 Euro Strafe gefordert. In einem ersten Verfahren war der 56-Jährige vom Landgericht freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aber aufgehoben.

Die Richterin wertete die lange Verfahrensdauer als Grund zur Strafmilderung. Rieger habe seine Aussagen, die auch beleidigend gewesen seien und das Andenken Verstorbener verunglimpft hätten, zwar in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung gemacht. Die Auswirkungen der Tat seien jedoch gering gewesen. Das Gericht habe nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes inhaltlich keinen großen Entscheidungsspielraum mehr gehabt.

Rieger äußerte sich empört über das Urteil von 80 Tagessätzen zu je 42 Euro. «Ich fühle mich ungerecht verfolgt.» Er kündigte an, den Rechtsweg bis zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof auszuschöpfen. Zunächst werde er Revision einlegen. Zuletzt seien im Mittelalter bei Hexenprozessen Verteidiger für Beweisanträge verurteilt worden, sagte er.