Prozess Prozess: Haftstrafe gegen Terrorhelfer El Motassadeq rechtskräftig
Karlsruhe/dpa. - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhehat die Revision des Marokkaners, der als Handlanger der HamburgerSelbstmordpiloten des 11. September 2001 verurteilt wurde, alsunbegründet verworfen. Der 33-Jährige bleibt damit in Haft.
Der Motassadeqs will trotz Ablehnung der Revision weiterjuristisch gegen die Verurteilung zu 15 Jahren Haft vorgehen. Geplantseien eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechtesowie ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, sagteRechtsanwalt Udo Jacob am Freitag in Hamburg. Er sei von derEntscheidung des Bundesgerichtshofes, die Revision abzulehnen, nichtüberrascht worden, halte aber das nun rechtskräftige Urteilunverändert für falsch.
Fünfeinhalb Jahre nach der Festnahme Motassadeqs zog dasKarlsruher Gericht, das bereits zum dritten Mal mit dem Fall befasstwar, einen Schlussstrich unter das damals weltweit erste Verfahrenwegen der Anschläge in den USA (3 StR 145/07 - Beschluss vom 2. Mai2007). Damit bestätigte der BGH ein Urteil des HanseatischenOberlandesgerichts (OLG) vom Januar. Das OLG hatte 15 Jahre Haftverhängt, nachdem der Schuldspruch bereits im November 2006 vom BGHfestgesetzt worden war: Mitgliedschaft in einer terroristischenVereinigung sowie Beihilfe zum Mord in 246 Fällen. Im vergangenenJanuar war eine Verfassungsbeschwerde Motassadeqs gescheitert.
Bereits im ersten Prozess hatte das OLG 15 Jahre verhängt, dochder BGH hob das Urteil 2004 wegen Mängeln in der Beweisführung auf.Im zweiten Durchgang sah das Hamburger Gericht nach 70Verhandlungstagen und mehr als 100 Zeugenvernehmungen zwar denTerrorvorwurf bestätigt und verhängte sieben Jahre Haft. Für eineBeihilfe zum Mord sah es dagegen keine ausreichenden Beweise, weilMotassadeq nicht hinreichend in die Pläne der Hamburger Terrorzelleum den Selbstmordpiloten Mohammed Atta eingeweiht gewesen sei.
Im November 2006 verschärfte der BGH dieses Urteil und erklärte,nach den eigenen Feststellungen des OLG sei auch eine Beihilfe zumMord erwiesen. Motassadeq habe von Anschlagsplänen mit entführtenFlugzeugen gewusst, so dass sich sein Vorsatz zumindest auf die 246getöteten Insassen bezogen habe.
Im Unterschied zu Motassadeq war der Marokkaner Abdelghani Mzoudi,der vor den Anschlägen ebenfalls zu Attas Umfeld gehört hatte, vonden Vorwürfen rechtskräftig freigesprochen worden worden. Er istinzwischen nach Marokko zurückgekehrt.