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Neues Gesetz Prostitutionsschutzgesetz: Prostitutionsgewerbe wird schärfer reguliert

Von Melanie Reinsch 23.03.2016, 14:52
Das Bundeskabinett hat das Prostitutionsschutzgesetz beschlossen.
Das Bundeskabinett hat das Prostitutionsschutzgesetz beschlossen. AP

Berlin - Das Prostitutionsgewerbe muss sich im nächsten Jahr auf eine schärfere Regulierung einstellen. Denn am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Entwurf des vom Familienministerium erarbeiteten Prostitutionsschutzgesetzes beschlossen, das nun ins parlamentarische Verfahren geht. Mit dem Gesetz, das am 1. Juli 2017 in Kraft treten soll, sollen Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter besser geschützt werden. So hatten es SPD und CDU auch 2013 im Koalitionsvertrag vereinbart. Monatelang wurde um den Entwurf gestritten, zu konträr waren die Positionen.

„Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere, aber er ist einer“, sagte Elke Ferner, Parlamentarische Staatssekretärin im Familienministerium am Mittwoch. Bisher fehlten Kontrollen. So sei der Raum offen für Missbrauch und Ausbeutung gewesen. „Mit dem neuen Gesetz können wir die Grauzone verringern“, sagte Ferner.

Drei Säulen

Die  Gesetzesnovelle basiert dabei im Wesentlichen auf  drei Säulen: Die erste betrifft die Betreiber von Bordellen und ähnlichen Etablissements. Diese benötigen nun eine Erlaubnispflicht, wenn sie einen Betrieb eröffnen wollen. Existiert ein Bordell schon, haben die Betreiber nach Inkrafttreten sechs Monate Zeit,  eine Betriebserlaubnis zu beantragen.  „Ein  vorbestrafter Menschenhändler darf so kein Bordell mehr betreiben“, erklärt Ferner.  Menschenunwürdige und ausbeuterische Betriebskonzepte wie Flatrate-Modelle erhalten dadurch keine Genehmigung mehr. Außerdem müssen Betreiber Mindeststandards einhalten.  Räume müssen unter anderem mit Notrufsystemen ausgestattet sein. Betreibende müssen Kondome bereitstellen,  auf ihre  Benutzungspflicht hinweisen und  gesundheitliche und soziale Beratungen ermöglichen. Bei Verstößen droht der Verlust der Betriebserlaubnis.

Außerdem sollen aber auch Sexkäufer verpflichtet werden: Sie müssen ein Kondom benutzen. Es können Bußgelder bis zu 50.000 Euro drohen – wenn zum Beispiel ein HIV-positiver Mann eine Frau angesteckt hat.

Auch Prostituierte in der Pflicht

Eine dritte Säule der Novelle nimmt aber auch die Prostituierten in die Pflicht, was von einigen Verbänden und auch der Opposition in der Vergangenheit scharf kritisiert wurde. Denn  Prostituierte müssen sich nun bei einer Behörde anmelden, um ihrer Arbeit nachgehen zu dürfen. Sexarbeiterinnen ab 21 Jahren müssen sich alle zwei Jahre neu anmelden und einmal im Jahr zu einer gesundheitlichen Beratung. Sind sie jünger, verringern sich diese Intervalle um jeweils die Hälfte. „Es geht nicht um Schikane oder Stigmatisierung, sondern darum, dass  ein persönlicher Kontakt hergestellt wird“, sagte Ferner. Das Gesetz werde die Frauen und auch Männer vor Gewalt besser schützen und die Wahrnehmung ihrer Rechte stärken.

Kritik von Grünen und Aids-Hilfe

„Bürokratiemonster“, nennen die Grünen die Anmelde-und Beratungspflicht. Sie lehnen ein Gesetz, das „Zwang und Druck gegen Prostituierte“ festschreibt, ab. Die Deutsche Aids-Hilfe ist der Meinung, dass Kontrolle und Repression Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sogar erst  in die Illegalität treiben würden.

Die CDU hätte das Prostitutionsgewerbe dagegen gern noch schärfer reguliert und die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter verpflichtet, sich in jeder Kommune, in der sie arbeiten möchten, neu anzumelden. Prostitution  sollte nach Unionswünschen sogar erst ab 21 Jahren legal sein. Die Christdemokraten konnten sich damit gegenüber der SPD jedoch nicht durchsetzen.

„Das rot-grüne Prostitutionsgesetz von 2002 ist in der Praxis gescheitert. Deutschland ist dadurch zum unkontrollierten Bordell Europas geworden. Es ist überfällig, dass der Prostitutionsmarkt in Deutschland stärker reguliert wird“, erklärte Marcus Weinberg, frauenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion.