Privatsphäre Privatsphäre: Opfer von Psychoterror werden bald besser geschützt

Berlin/dpa. - Opfer dieses Psychoterrors sind Prominente, aber oft auch Normalbürger. Wer die Lebensgestaltung eines anderen «schwerwiegend und unzumutbar beeinträchtigt», riskiert nach dem Zypries-Entwurf drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe.
Heftige Kritik an den Entwurf kam vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) und dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger(BDZV). Beide befürchten eine Einschränkung der Pressefreiheit. «DieJournalisten stehen mit einem Bein womöglich schon im Gefängnis»,sagte BDZV-Sprecherin Anja Pasquay der dpa. Der Entwurf mache denTatbestand des Stalking abhängig vom Opferempfinden. Der BDZVbezeichnete ein Stalking-Gesetz zwar als richtig, aber es müsse klargemacht werden, dass Journalisten keine Stalker seien.
Der DJV-Vorsitzende Michael Konken befürchtet, dass Journalisten«auf die Fahndungsliste kommen, wenn sie hinter Prominenten herrecherchieren». Künftig müssten Gerichte über die Zulässigkeit einerRecherche entscheiden. Zypries hatte bei der Vorlage ihres Entwurfsderartige Bedenken als unbegründet bewertet.
Zypries versteht ihren Gesetzentwurf, der noch vor der Sommerpausevom Kabinett verabschiedet werden soll, als Alternative zu einem vomBundesrat verabschiedeten Gesetzesantrag, mit dem sich der Bundestagbefassen muss. «Das ist das Ringen um den besten Weg», sagte Zypries.
Den Bundesratsentwurf, der eine Höchststrafe von bis zu zehnJahren vorsieht, hält sie wegen nicht konkreter Formulierungen fürverfassungsrechtlich bedenklich. Der Länderentwurf genüge nicht demverfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot. So sei nicht klar, wasunter «nachhaltiger Belästigung» zu verstehen sei.
Zypries wies auf die Schwierigkeiten hin, beim Vorgehen gegenStalking eindeutige Straftatbestände zu finden. Stalking habe eineenorme Bandbreite und sei strafrechtlich nicht so einfach zu fassenwie Diebstahl. Bei der Gesetzformulierung habe man abgrenzen müssenzwischen Belästigung und dem rechtmäßigen Aufenthalt im öffentlichenRaum. Strafnormen müssten hinreichend bestimmt sein. «Wir haben unsdamit schwer getan.» Der neue Strafparagraf 241b («Nachstellung»)listet die Tatbestände auf, die künftig verfolgt werden können. Dabeimuss das Opfer entscheiden, wann Polizei und Staatsanwaltschafteingreifen sollen.
Weitere Möglichkeiten, sich gegen Stalker zu wehren, bietet dasbereits geltende Gewaltschutzgesetz. So kann etwa einem Stalkerverboten werden, sich der Wohnung des Opfers zu nähern. Bei einemVerstoß macht er sich strafbar.
Hessens Justizminister Christean Wagner (CDU) wertete den Zypries-Entwurf als unzureichend. Er lasse den Tätern zu viel Möglichkeiten,der Strafbarkeit zu entgehen, sagte Wagner in Wiesbaden. «UnserEntwurf schützt die Opfer zu 100 Prozent, der von Frau Zypriesdagegen nur zu 70 Prozent.»