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Praxisgebühr Praxisgebühr: Schwangerschaft befreit

05.01.2004, 20:12

Halle/MZ. - FRAGE: Bei sinnvollen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen muss ein gesetzlich Krankenversicherter die zehn Euro Praxisgebühr nicht bezahlen. Wie verhält es sich mit der Zuzahlung aber bei den Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere?el>er>

Die AOK Sachsen-Anhalt beantwortet diese Frage:

Geht eine Frau zum Hausarzt, weil sie e>glaubt, schwanger zu sein und bestätigt sich diese Vermutung dann bei der Untersuchung, so muss sie keine Praxisgebühr entrichten. Hat sie sie bereits entrichtet, erhält sie die zehn Euro zurück.

Die Praxisgebühr entfällt auch bei der ausschließlichen Inanspruchnahme der regelmäßigen Schwangerenvorsorgeuntersuchungen. Sie sind sehr wichtig für die Gesundheit von Mutter und Kind und sollten deshalb nicht versäumt werden.

Diagnostiziert der Arzt im Rahmen dieser Vorsorgeuntersuchungen jedoch einen Befund, der eine heilende Behandlung erfordert, so muss die Patientin eine Praxisgebühr e>entrichten. Die Gebühr wird auch fällig, wenn die werdende Mutti während ihrer Schwangerschaft wegen Erkrankungen behandelt werden muss, die nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen.