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Praxisgebühr Praxisgebühr: Krankenkasse bezahlt Teststreifen

02.02.2004, 22:43

Halle/MZ. - FRAGE: Mein Mann ist Insulin-pflichtiger Diabetiker. Um den Zuckerspiegel zu bestimmen, braucht er im Quartal 180 Mess-Streifen, die der Hausarzt bislang verschrieben hat. Jetzt verschreibt er, ohne dafür einen Grund zu nennen, nur noch 50 Mess-Streifen. Das würde uns im Quartal etwa 80 Euro zusätzlich kosten. Ist das rechtens?

Die AOK Sachsen-Anhalt beantwortet die Frage: Die Blutzuckerselbstkontrolle bei Diabetes mellitus ist abhängig von der blutzuckersenkenden Therapie. Den am Disease-Management-Programm Diabetes teilnehmenden Hausärzten liegen dazu Empfehlungen vor, die bundesweit vom Deutschen Hausärzteverband ausgesprochen wurden. Liegt keine medikamentöse Therapie vor, ist demnach keine Selbstkontrolle mit Blutzucker-Teststreifen erforderlich.

Weiterhin heißt es, dass bei einer konventionellen Insulintherapie ein bis zwei Mal täglich und bei einer intensivierten Insulintherapie drei bis fünf Mal täglich eine Blutzuckerbestimmung erforderlich ist.

Letztlich liegt es jedoch im Ermessensspielraum des Hausarztes, die Verordnungsmenge der Teststreifen zu bestimmen. Insofern ist nur im vertraulichen Gespräch zwischen Patient und Hausarzt zu klären, inwieweit die Reduzierung der Verordnungsmenge von 180 auf 50 mit der Therapie des Versicherten vereinbar ist.

Die AOK Sachsen-Anhalt übernimmt die Kosten für Teststreifen des Patienten entsprechend der Verordnung durch den behandelnden Arzt. Zuzahlungen für Teststreifen sind durch Patienten nicht zu leisten.

Insofern sind durch die Gesundheitsreform keine Änderungen bei der Verordnung von Blutzucker-Teststreifen eingetreten.