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Praxisgebühr Praxisgebühr: Erst die Kasse fragen

27.01.2004, 19:32

Halle/MZ. - Die Barmer Ersatzkasse: Zwar werden die Leistungen der Kieferorthopäden seit dem Jahreswechsel geringer bewertet, dennoch ist eine umfassende Behandlung weiterhin möglich. Eine Kostenerstattung allein für die Kieferorthopädie gibt es nicht. Laut Gesetz geht dies entweder für alle Leistungsbereiche oder nur für den ambulanten Bereich. Wer also beim Kieferorthopäden auf die Kostenerstattung setzt, muss bei allen anderen ambulanten Leistungen auch alle Rechnungen zunächst selber bezahlen. Die Krankenkasse erstattet nur, was sie bei der Abrechnung über Chipkarte gezahlt hätte. Bei privaten Abrechnungen sind die Preise aber oft deutlich höher. Hinzu kommt, dass die Kassen wegen des Verwaltungsaufwandes den Erstattungsbetrag kürzen müssen. Der Versicherte bleibt also unter Umständen auf einem nicht unwesentlichen Eigenanteil sitzen. Unser Tipp: Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten, bevor Sie unterschreiben.