Pkw-Maut Pkw-Maut: Erhobene Daten sollen zur Strafverfolgung genutzt werden

Berlin - Alexander Dobrindt ist ein Freund von Superlativen. Sein Ministerium schaffe die Grundlagen für das schnellste Datennetz und die modernste Bahn, wirbt der Verkehrsminister aktuell für sich. Als er 2014 seine Pläne für eine Pkw-Maut vorstellte, schwärmte er von der „strengsten Datenvorschrift, die wir kennen“: Keine andere Institution werde die Mautdaten bekommen, auch nicht die Sicherheitsbehörden, versicherte der CSU-Politiker damals. Doch geht es nach den Innenpolitikern der CDU, soll sich das nach der Bundestagswahl drastisch ändern.
„Wir werden uns (…) dafür einsetzen, dass zu Ermittlungs- und Fahndungszwecken grundsätzlich auf die im Zusammenhang mit der Mauterhebung gewonnenen Daten zurück gegriffen werden kann“, heißt es in einem Programmpapier des Bundesfachausschusses Innenpolitik der CDU mit dem Titel „Sicher und frei leben in Deutschland“. Das Papier, das dieser Zeitung vorliegt, dient als Zuarbeit für das Programm der Union zur Bundestagswahl. Der CDU-Fachausschuss wird vom hessischen Innenminister Peter Beuth koordiniert.
Rechtslage schließt polizeiliche Nutzung der Mautdaten aus
Die aktuelle Rechtslage schließt eine polizeiliche Nutzung der Mautdaten grundsätzlich aus, weder zum Zweck der Strafverfolgung noch zur Gefahrenabwehr. Das betrifft sowohl die bereits erhobene Lkw-Maut wie auch die Pkw-Maut, die frühestens 2019 eingeführt werden kann. Das Bundeskriminalamt hatte im Vorfeld der Erarbeitung des Gesetzentwurfs für die Pkw-Maut mehrfach dafür plädiert, Mautdaten zur Bekämpfung von Schwerstkriminalität nutzen zu dürfen.
Dobrindt hatte das damals jedoch scharf zurückgewiesen. „Die Mautdaten werden ausschließlich für die Mautentrichtung aufgenommen und unter keinen Umständen anderen Zwecken zur Verfügung gestellt, auch nicht dem Bundeskriminalamt oder anderen Sicherheitsbehörden", sagte er damals. Diese Haltung wurde auch von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) unterstützt.
Daten müssen sofort gelöscht werden, wenn Maut bezahlt wurde
Tatsächlich sind die Maut-Gesetze so formuliert, dass Daten nur für die Kontrolle erhoben und nicht weiter gegeben werden dürfen. „Sämtliche erhobenen Daten dürfen ausschließlich für die Zwecke des Infrastrukturabgabengesetzes genutzt werden. Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig“, heißt es in dem Gesetz für die Pkw-Maut.
Ähnliche Regelungen gibt es bei der Lkw-Maut. Eine Kontrolle erfolgt über das Kennzeichen, das vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) bei Stichproben erfasst wird. Sobald der Datenabgleich ergeben hat, dass die Maut bezahlt wurde, müssen die Daten wieder gelöscht werden. Wenn bei einer Kontrolle Fahrzeuge erfasst werden, die nicht mautpflichtig sind, müssen Bilder und Daten ebenfalls sofort gelöscht werden.
SPD-Fraktionsvize Sören Bartol warnte den Koalitionspartner vor Änderungen. „Wer mit den Maut-Daten auf Verbrecherjagd gehen will, macht sich auf den Weg in den Überwachungsstaat“, sagte er dieser Zeitung. „Die Maut darf nicht dazu verwendet werden, um Bewegungsprofile zu erstellen.“ Die Piratenpartei hat gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde wegen einer Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung eingereicht.