Parteispenden Parteispenden: Hohe Transparenz
Über einen unverhofften Geldsegen freut sich jede Parteien. Im Parteiengesetz stehen daher Passagen, die das Spenden besonders attraktiv machen: Parteispenden führen nämlich zu einer Steuerersparnis. Zuwendungen für Parteien gelten als Sonderausgaben und können bis zu einem Höchstbetrag von 767 / 1 534 Euro (Ledige / Verheiratete) von der Steuerschuld abgezogen werden.
Für Spenden ab 10 000 Euro besteht Offenlegungspflicht: Die Parteien müssen im jährlich zu publizierenden Rechenschaftsbericht den Namen des Geldgebers nennen. Bei Spenden ab 50 000 Euro verlangt der Gesetzgeber, dass die beschenkte Partei "unverzüglich" den Bundestagspräsidenten informiert, der den Vorgang öffentlich macht. (jlo)