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Parteien Parteien: Linke muss fast 300 000 Euro Strafe zahlen

14.01.2010, 14:09
Norbert Kepp war im Landtagswahlkampf 2006 in Rheinland-Pfalz der Spitzenkandidat der rheinland-pfälzischen WASG (FOTO: DPA)
Norbert Kepp war im Landtagswahlkampf 2006 in Rheinland-Pfalz der Spitzenkandidat der rheinland-pfälzischen WASG (FOTO: DPA) dpa

Berlin/dpa. - Damitwies das Gericht am Donnerstag die Klage der 2007 fusionierten Parteiaus Linkspartei und Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit(WASG) ab. Die Linke müsse sich als Rechtsnachfolgerin anrechnenlassen, dass eine Spende von rund 146 000 Euro der Linkspartei.PDS andie WASG im Landtagswahlkampf 2006 in Rheinland-Pfalz nicht imRechenschaftsbericht aufgeführt worden sei. Das Gericht sprach voneinem Verstoß gegen die Transparenz, die im Parteiengesetzvorgeschrieben ist. Mit dem Urteil wurde die Sanktion derBundestagsverwaltung von 292 000 Euro «in vollem Umfang» bestätigt(Urteil vom 14. Januar 2010 - VG 2 K 118.09).

Beide Parteien waren damals laut Gericht noch eigenständig. DieWASG hätte deshalb die Spende der anderen Partei in Form vonWahlkampfmaßnahmen kenntlich machen müssen. Die Linkspartei hatte dieAusgabe bei sich deklariert. Dass die Spende im Rechenschaftsberichtnicht ordnungsgemäß aufgeführt wurde, sei fahrlässig gewesen, sagteGerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter. «Ganz egal von wem das Geldkommt, es muss als Spende ausgewiesen werden», so Xalter.

Laut Urteil hätte Die Linke, die den Bericht für 2006 nach ihrerFusion erstellte, ihre Pflicht erkennen können. Für das Jahr hättenbeide Parteien ihre Ausgaben und Einnahmen vollständig angebenmüssen. Von Spenden über 50 000 Euro müsse der Bundestag zudem sofortinformiert werden.

Bundesschatzmeister Karl Holluba sagte, das Urteil werde zunächstgeprüft. Dann werde über Rechtsmittel entschieden. Das Gericht ließBerufung und Sprungrevision zu. Holluba hatte in der Verhandlungargumentiert, der Wahlkampf 2006 sei damals schon auf die Fusionausgerichtet gewesen. Die Linkspartei habe die Zahlung nicht alsSpende gesehen. Die Linkspartei war in Rheinland-Pfalz nicht selbstangetreten, sondern hatte Mitglieder zum Teil auf der Landesliste derWASG platziert.

Die Bundestagsverwaltung sah sich hingegen bestätigt. Sie legtnach den Berichten der Parteien deren staatliche Zuwendungen fest.«Die Ausgabe der Linkspartei war die Einnahme der WASG», hatten dieAnwälte des Bundestages betont. Sie verwiesen darauf, dass die Bürgerein Recht hätten zu erfahren, wer wem im Wahlkampf Geld gegeben hat.Bei Verstößen gegen das Transparenzgebot muss die nicht angegebeneSumme laut Parteiengesetz in doppelter Höhe an den Bundestag gezahltwerden.

Der Verschmelzung waren heftige Debatten zwischen der im Ostenverwurzelten Linkspartei und der vor allem in den alten Bundesländernagierenden WASG vorausgegangen. Ziel war die Westausdehnung derLinken. Derzeit gibt es wieder Debatten über das Ost-West-Verhältnisin der Partei.

Linken-Anwalt Tilo Hejhal hatte in der Verhandlung beklagt: «Wirsitzen nur hier, weil ein Fehlverhalten der WASG auf die Linkeübergegangen ist.» Die außergewöhnliche Situation vor derParteienfusion werde es ohnehin nicht wieder geben - «vielleicht nochbei einer Fusion mit der SPD», sagte der Anwalt. ZurUrteilsverkündung kam Hejhal wie der Schatzmeister nicht mehr.