Öffentlicher Dienst Öffentlicher Dienst: Beamte sollen nicht mehr einheitlich entlohnt werden
Berlin/dpa. - Danach wäre der Bund künftig nur noch für die Statusrechte zuständig, die weiterhin einheitlich für alle Beamten beim Bund, bei den Ländern und Gemeinden gelten sollen.
Grundsätzliches Einvernehmen erzielte die ArbeitsgruppeInnenpolitik, das öffentliche Dienstrecht weiterzuentwickeln.Grundlage dafür seien das vom Beamtenbund (dbb) und derDienstleistungsgewerkschaft ver.di erarbeitete Eckpunktepapier sowieder noch vom scheidenden Bundesinnenminister Otto Schily (SPD)vorgelegte Gesetzentwurf. Dieser will das Beamtenrecht grundlegendreformieren und die Bezahlung nach Leistungskriterien ausrichten.
Bleibt es bei geplanten der Übertragung der Besoldungsrechte aufdie Länder, würde dies zunächst nur für die 130 000 Bundesbeamtengelten. Mit 1,3 Millionen stehen die weitaus meisten Beamten - eingroßer Teil davon sind Lehrer - auf den Besoldungslisten der Länder.Schily und der dbb waren strikt dagegen, vom bundeseinheitlichenSystem abzugehen. Der dbb-Vorsitzende Peter Heesen hatte für den Falleiner Aufsplitterung auf 17 verschiedene Besoldungssysteme angedroht,die Mitarbeit an dem Reformprojekt aufzukündigen.
In der alten Bundesrepublik war das Besoldungsrecht bis 1972uneinheitlich. Die Zersplitterung des Dienstrechts wurde damals aufWunsch der Länder aufgehoben. Bei einer Rückkehr zu diesem Systemmüsste abermals die Verfassung geändert werden. Dies erfordert eineZwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat.