Öffentlich-rechtliche Sender Öffentlich-rechtliche Sender: Ist werbefreies Fernsehen 1,50 Euro mehr pro Monat wert?

Leipzig/dpa. - Zum 1. April war die monatliche Rundfunkgebühr um 88 Cent auf 17,03 Euro erhöht worden; die Rundfunkanstalten hatten ursprünglich einen zusätzlichen Finanzbedarf von etwa zwei Euro angemeldet.
Auch der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD)hält einen Verzicht auf Werbung in ARD und ZDF für gegenwärtig «nicht umsetzbar, weil es zu unvertretbaren Gebührensteigerungen führen würde oder zu harten Einschnitten ins Programm». Der Tageszeitung «Die Welt» (Dienstag) sagte er, auf längere Sicht werde man sich aber seiner Meinung nach einer «Trennung von gebührenfinanziertem und werbefinanziertem Rundfunk annähern».
Bei ihrer nächsten Sitzung im Juni wollen die ARD-Intendantenentscheiden, ob sie wegen des Verfahrens, mit dem die neueRundfunkgebühr im Staatsvertrag vereinbart wurde, Klage beimBundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen. Dies sagte diejuristische Direktorin des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Karola Wille, in Leipzig. «Wir haben die Politisierung desGebührenverfahrens mit Sorge beobachtet», sagte sie.
Die Sender zweifeln daran, dass die Rundfunkgebühr dieses Malwirklich so staats- und regierungsfern bestimmt wurde, wie dieVerfassungsrichter es 1994 festgeschrieben hatten. Gleichzeitig zeigeder neue Beschluss den Öffentlich-Rechtlichen deutliche Schrankenauf. «Es wird keine quantitative Weiterentwicklung geben - auch nichtim digitalen Bereich», sagte Wille. Sobald ein neues Programm an denStart gehe, müsse ein anderes eingestellt werden.