Oberst Klein: "Wollte zivile Opfer ausschließen"
Hamburg/dpa. - Beim umstrittenen Luftschlag Anfang September im afghanischen Kundus wollte der deutsche Befehlshaber Oberst Georg Klein nach eigenen Angaben «zivile Opfer nach bestem Wissen und Gewissen» ausschließen.
Er habe «den Waffeneinsatz gegen den Antrag der Piloten nur auf die Tanklastzüge und die sie umringenden Personen und nicht gegen weitere, am Flussufer beiderseits aufgeklärte Personen und Kfz freigegeben», zitiert das Magazin «Der Spiegel» aus einer Stellungnahme Kleins, die dieser am Tag nach dem verheerenden Luftschlag verfasst habe. Bei dem Angriff vom 4. September auf zwei von Taliban entführte Tanklaster waren bis zu 142 Menschen getötet oder verletzt worden, darunter auch Zivilisten.
Die Bomben seien ausschließlich über einer Sandbank abgeworfen worden, in der die Laster feststeckten, «um Kollateralschäden zu benachbarten Ortschaften definitiv auszuschließen», habe Klein weiter berichtet. Er habe letztlich das Kommando gegeben, weil er davon habe ausgehen können, «durch den Einsatz eine Gefahr für meine anvertrauten Soldaten frühzeitig abwenden zu können und andererseits mit höchster Wahrscheinlichkeit dabei nur Feinde des Wiederaufbaus Afghanistans zu treffen».
Gegen Oberst Klein ist derzeit ein Verfahren bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe anhängig. Die Behörde muss klären, ob Klein mit seinem Befehl gegen Völkerstrafrecht verstoßen hat. Sein Bericht wird auch im Untersuchungsausschuss des Bundestages eine zentrale Rolle spielen, der den Angriff und die Informationen darüber durchleuchten soll.