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NSU-Prozess NSU-Prozess: Gericht lehnt mehr als ein Dutzend Befangenheitsanträge ab

Von Andreas Förster 24.10.2017, 15:43
Beate Zschäpe mit ihrem Verteidiger
Beate Zschäpe mit ihrem Verteidiger dpa

München - Im Münchner Prozess um die Mordserie der rechtsextremen Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) haben am Dienstag mehrere Verteidiger ihre Versuche fortgesetzt, einen Abbruch des Verfahrens zu erzwingen. Das Gericht konnte jedoch ein Platzen des Prozesses verhindern, indem es Dokumente aus den Ermittlungsakten verlesen ließ. Wann die Nebenkläger mit ihren Schlussvorträgen beginnen können, steht noch nicht fest.

Verteidiger beantragten erneute Unterbrechung

Nach einer fast dreiwöchigen Verhandlungsunterbrechung war der Prozess am Dienstagmittag fortgesetzt worden. Die Verteidiger von André E. und Ralf Wohlleben hatten Anfang Oktober mehr als ein Dutzend Befangenheitsanträge gegen das Gericht gestellt. Sie wurden jedoch allesamt abgelehnt. Die letzten noch ausstehenden Entscheidungen darüber hatte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl zu Beginn der Verhandlung am Dienstag verkündet. Da die Beschlüsse aber noch nicht schriftlich vorlagen, beantragten die Verteidiger zunächst eine erneute Unterbrechung der Verhandlung. Das Gericht aber setzte eine Fortsetzung der Beweisaufnahme durch, da bei einer Verfahrensunterbrechung von 21 Tagen der Prozess von vorn beginnen müsste. Diese 21-Tage-Frist wäre am Mittwoch abgelaufen.

Den beiden Angeklagten Wohlleben und E. droht eine hohe Haftstrafe von bis zu zwölf Jahren. Da eine Verurteilung ihrer Mandanten kaum noch abzuwenden ist, versuchen die Verteidiger nun offensichtlich, das Verfahren mit juristischen Tricks scheitern zu lassen. Am Dienstag schlossen sich überraschend auch die Verteidiger von Beate Zschäpe diesen Versuchen an. Allerdings konnten die Anwälte nicht verhindern, dass Richter Götzl einen Durchsuchungsbericht von der Festnahme von E. 2011 verlesen ließ. So hat er die Beweisaufnahme fortgesetzt und einen drohenden Verfahrensabbruch abgewendet.

Nach nur drei Stunden Verhandlungsdauer beendete Richter Götzl am Nachmittag die Sitzung auf Antrag von E.s Verteidigern. Sie hatten argumentiert, dass ihr Mandant die Stille seiner Gefängniszelle benötige, um die Begründung der abgewiesenen Befangenheitsanträge intellektuell verarbeiten zu können. Ob die Verteidigung am Mittwoch erneute Befangenheitsanträge stellen wird oder doch endlich die Plädoyers der Nebenkläger beginnen können, ist unklar. Ebenso, wann endlich mit einem Urteil gerechnet werden kann. An die Schlussvorträge der Nebenkläger schließen sich die Plädoyers der Verteidiger an – das könnte sich noch bis Ende März 2018 hinziehen.