NS-Verbrechen NS-Verbrechen: Lebenslange Haft für Anton Malloth
München/dpa. - Mit dem Urteil solle jedem potenziellen Täter vonMenschenrechtsverletzungen klar gemacht werden, «dass er für seineVerbrechen bis an das Ende seiner Tage zur Rechenschaft gezogenwird», sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Hanreich.
Nach mehrwöchiger Verhandlung sah das Gericht es als erwiesen an,dass Malloth 1944 einen Häftling mit Stockschlägen und Fußtrittenermordet hat, weil dieser sich bei ihm nach dem Außeneinsatz nichtzurück gemeldet hatte. Außerdem habe der Angeklagte 1943 einenjüdischen Gefangenen bei einem Ernteeinsatz niedergeschossen, weilder sich einen Blumenkohl unter die Jacke gesteckt hatte. Auch dieserHäftling war wahrscheinlich tot, dies ließ sich dem Urteil zufolgeaber nicht mehr mit Sicherheit feststellen. Das Gericht ging indiesem Fall deshalb nur von einem Mordversuch aus.
Mit dem Urteil entsprachen die Richter dem Antrag derStaatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiertund dies unter anderem mit Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der Zeugenbegründet. Malloths Anwalt Ernst-Günter Popendicker aus Jenaerklärte, sein Mandant werde wahrscheinlich Rechtsmittel gegen dasUrteil einlegen. «Er hat ja nichts zu verlieren», erklärte derAnwalt. Bis zur Rechtskraft des Urteils bleibt Malloth nach Anordnungdes Gerichts in Untersuchungshaft.
Die von Malloth begangenen Verbrechen könnten nicht mitherkömmlichen Maßstäben gemessen werden und wögen weit schwerer alssonstige Mordfälle, sagte der Gerichtsvorsitzende in derUrteilsbegründung. «Er hat Menschen gequält, gedemütigt und getötet,weil er in ihnen Untermenschen sah und ihnen ein Lebensrechtabsprach.» Der damalige SS-Mann und PolizeioberwachtmeisterMalloth sei kein Schreibtischtäter gewesen. Er gehöre vielmehr zu denTätern, «die ihren ideologisch begründeten, abgrundtiefen Hasssadistisch auslebten», sagte Hanreich. Malloth sei von Hass aufMenschen jüdischen Glaubens geradezu beseelt gewesen und habe sichwillkürlich als Herr über Leben und Tod aufgeführt.
«Es ist klar, dass die Haftfähigkeit des Angeklagten die Dauer derStrafe bestimmen wird und nicht der Richterspruch», erklärteHanreich. Aber auch wenn Malloth ein alter Mann sei und die Tatenmehr als ein halbes Jahrhundert zurück lägen, scheide ein Abweichenvom Strafmaß der lebenslangen Haft angesichts der besonderen Schuldaus. Staatsanwalt Konstantin Kuchenbauer erklärte, dass gegen Mallothweitere Ermittlungen wegen anderer Fälle liefen. Diese Ermittlungenseien abgetrennt worden und besonders schwierig, weil es dabei keineunmittelbaren Tatzeugen mehr gebe.
Gegen den in Abwesenheit von einem tschechischen Gerichtbereits 1948 zum Tode verurteilten Malloth war ein Mordverfahren beider Staatsanwaltschaft Dortmund drei Mal eingestellt worden.In Tschechien stieß das Münchner Urteil auf allgemeineZustimmung. «Dieser Prozess kann gar nicht hoch genugbewertet werden», sagte der Historiker Marek Poloncarz.