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Neue Gerichtsgebühren Neue Gerichtsgebühren: Außergerichtliche Einigungen sind ab sofort billiger

Von Hajo Krämer 30.06.2004, 20:33
Ein Rechtsanwalt bespricht sich mit einem Mandanten. (Foto: dpa)
Ein Rechtsanwalt bespricht sich mit einem Mandanten. (Foto: dpa) Deutscher Anwaltverein

Halle/MZ. - Außergerichtliche Einigungen sind ab dem 1. Juli für die Bürger billiger. Dagegen werden viele Streitigkeiten vor Gericht zumTeil deutlich teurer. Das sieht die jetzt in Kraft tretende Neuregelung der Rechtsanwaltsgebühren und der Gerichtskosten vor. "Die neue Gebührenstruktur soll die außergerichtlicheStreitbeilegung fördern", betont BundesjustizministerinBrigitte Zypries. Damit soll die Justiz entlastet werden.

So reduzieren sich die Kosten zumBeispiel für die außergerichtliche Regelungeines durchschnittlichen Kfz-Schadens mit1500 Euro Streitwert laut Deutschen Anwaltvereinvon bisher rund 200 Euro auf jetzt 180 Euro.

Neu ist auch, dass die Anwälte in allen gerichtlichenVerfahren keine Gebühr mehr für die Beweisaufnahmebekommen. Das soll eine frühe Einigung derStreitparteien im Gerichtsverfahren fördernund Zeit und Kosten sparen. Mussten Bürgerfür die Anwaltsgebühren zum Beispiel bei einemgerichtlichen Mietstreit um drei Bruttomieten(2000 Euro) mit Beweisaufnahme und anschließenderEinigung bislang 640 Euro zahlen, so sindes jetzt nur noch 563 Euro.

Auch einvernehmliche Scheidungen werden fürdie Betroffenen preiswerter: Der Anwalt kostetjetzt bis zu 20 Prozent weniger. Ebenso wirddie anwaltliche Vertretung in Bußgeldverfahrenbei Bagatelldelikten für die Bürger preiswerter.Dagegen werden die meisten gerichtlichen Verfahrenteurer, vor allem der Strafprozess. Hier bekommenAnwälte jetzt ihrem Aufwand entsprechend ofterheblich mehr Geld.

Für die Rechtsanwälte ist es der ersteVerdienstanstieg seit zehn Jahren. Zugleichfällt die bisher geltende zehnprozentige GebührenermäßigungOst weg. Damit können Anwälte im Osten jetztso viel von ihren Mandanten verlangen wieihre Kollegen im Westen.