Nebenjobs Nebenjobs: Langzeitarbeitslose bekommen Freibetrag von 100 Euro
Berlin/MZ. - Verdient etwa ein Langzeitarbeitsloser 400 Euro zum Arbeitslosengeld II (ALG II)dazu, werden davon 100 Euro nicht angetastet.Auch 20 Prozent der übrigen 300 Euro - also60 Euro - darf er behalten: Gesamtzuverdienstalso 160 Euro. Bei 800 Euro bleiben ihm nebenden 100 Euro dann noch 140 Euro (20 Prozentder restlichen 700 Euro) - Gesamtzuverdienst240 Euro. Werden mehr als 1200 Euro hinzuverdient,erlischt der Anspruch auf ALG II. Für Elternminderjähriger Kinder liegt die Zuverdienstgrenzebei 1500 Euro brutto.
Clement und Laumann begrüßten die Änderung,die noch vor der Sommerpause im Bundestagverabschiedet werden soll. Sie sei durchschaubarerals die bisherige Regelung, weil künftig derBruttolohn für die Höhe des einbehaltbarenZuverdienstes maßgeblich sei. Als zentraleVerbesserung bezeichneten beide Politikerübereinstimmend den steigenden Anreiz, eineArbeit aufzunehmen.
Neben dem Zuverdienst steht Alleinstehendenein ALG II von 345 Euro in den alten und 331Euro in den neuen Ländern plus Mietkostenzu.