Nacktbilder von Kindern Nacktbilder von Kindern: Härtere Strafen für Kinderpornografie

Berlin - Union und SPD waren sich schon bei den Koalitionsverhandlungen einig, das Sexualstrafrecht zu verschärfen, die Affäre Edathy hat nun alles noch beschleunigt. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg, der auch die Herstellung und Verbreitung von Nacktbildern von Kindern und Jugendlichen unter Strafe stellt, die nicht pornografisch sind, aber unter Verletzung der Persönlichkeit der Betroffenen entstanden sind. Zur Erinnerung: Der ehemalige SPD-Innenpolitiker hatte über das Internet Nacktfotos von Jugendlichen gekauft, sich aber darauf berufen, dass diese legal weil nicht pornografisch seien.
Es habe an dem Punkt eine „Schutzlücke“ zu Lasten von Kindern gegeben, „und die schließen wir jetzt“, erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas in Berlin. Es gebe einen Markt für Aufnahmen, bei denen es sich nicht um Posing-Bilder mit klarem sexuellen Bezug handele. In Pädophilen-Netzwerken und sogenannten Internet-Tauschbörsen würden auch solche Bilder vertrieben, die nicht als Kinderpornografie klassifiziert werden. „Dem wollen wir Einhalt gebieten“, sagte Maas. Der SPD-Politiker versicherte, dass damit nichts kriminalisiert werde, was zum Alltag vieler Eltern gehöre, wie zum Beispiel das Fotografieren ihrer Kinder am Strand. Es gehe nicht darum, sozial übliches und alltägliches Verhalten unter Strafe zu stellen, so Maas. Experten wie der Sexualstrafrechtler Ursus von Koerner zu Gustorf haben jedoch Zweifel, dass diese Trennung in der Praxis funktionieren wird. Es werde sich nicht vermeiden lassen, dass Familien kriminalisiert werden können, wenn sie ihre nackten Kinder am Strand oder im Garten fotografieren und diese Bilder dann auf Facebook posten.
Drei Jahre Gefängnis
Künftig soll mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden können, wer unbefugt Bildaufnahmen herstellt und verbreitet, „die geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden“. Dies gilt auch für Erwachsene und Fotos, die im öffentlichen Raum gemacht wurden. Für viele Strafrechtsexperten geht der Minister damit zu weit. Der Jurist Ursus von Koerner zu Gustorf spricht sogar von reiner Symbolpolitik. „Das dürfte zu einem ganz großen Teil Jugendliche betreffen, die dafür bestraft werden sollen, dass sie auf Instagram ein Foto ihres betrunkenen Kumpels posten. Das finde ich sehr schwierig.“
Verjährungsfristen angehoben
Wer gezielt Minderjährige im Internet anspricht, um sexuelle Kontakte anzubahnen, muss künftig ebenfalls mit Haftstrafen bis zu drei Jahren rechnen. Zudem soll eine weitere Gesetzeslücke geschlossen werden: Die Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen werden erweitert. Damit machen sich auch Vertretungslehrer strafbar, wenn sie sexuelle Kontakte zu Schülern unterhalten. Die Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch sollen angehoben werden. So soll das Lebensalter des Opfers, ab dem die Verjährungsfrist zählt, von 21 auf 30 Jahre erhöht werden.