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"Hass-Inhalte" "Muslimische gruppenvergewaltigende Männerhorden": "Hass-Inhalte" - Twitter sperrt von Storch vorübergehend

01.01.2018, 17:51
Beatrix von Storch
Beatrix von Storch dpa

Berlin - Twitter hat die stellvertretende AfD-Bundestagsfraktionschefin Beatrix von Storch vorübergehend gesperrt und damit Empörung in der AfD-Führung ausgelöst.

Von Storch hatte sich in dem Internet-Kurznachrichtendienst am Silvesterabend über einen Tweet der Kölner Polizei aufgeregt, die Neujahrsgrüße in mehreren Sprachen veröffentlicht hatte, darunter Arabisch.

Twitter sperrt Beatrix von Storch zwölf Stunden lang

„Was zur Hölle ist in diesem Land los? Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch. Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?“, schrieb von Storch.

Twitter sperrte ihren Account daraufhin für zwölf Stunden mit Verweis auf einen „Verstoß gegen Regeln über Hass-Inhalte“.

Auf Twitter war von Storchs Eintrag am Montag nicht mehr zu lesen. Von Storch veröffentlichte allerdings einen Screenshot davon auf Facebook.

Alice Weidel über „Messer stechenden Migrantenmob”

Dort schrieb die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel am Montag: „Das Jahr beginnt mit dem Zensurgesetz und der Unterwerfung unserer Behörden vor den importierten, marodierenden, grapschenden, prügelnden, Messer stechenden Migrantenmobs, an die wir uns gefälligst gewöhnen sollen. Die deutsche Polizei kommuniziert mittlerweile auf Arabisch, obwohl die Amtssprache in unserem Land Deutsch ist.“ Die Kölner Polizei zeigte von Storch an: Es werde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet, sagte eine Polizeisprecherin dem Portal „faz.net“.

Am späten Montagabend teilte von Storch über ihren inzwischen wieder zugänglichen Twitter-Zugang mit, das auch Facebook ihre Nachricht mit dem dort noch einmal verbreiteten Ursprungsinhalt gesperrt habe. Sie zeigte einen Screenshot der Begründung: „Wir haben den Zugang zu dem Inhalt aus folgendem Grund gesperrt: Volksverhetzung (Paragraf 130 des deutschen Strafgesetzbuchs).“

Von Storch kritisierte, dass Facebook handelte, lange bevor das Ermittlungsverfahren ein Ergebnis gebracht hat oder gar ein Urteil gefällt ist. „Das ist das Ende des Rechtsstaates.“

(dpa, afp)