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Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer: EU-Kommission leitet Verfahren gegen Deutschland ein

19.05.2015, 15:02
Der Mindestlohn für Lkw-Fahrer auf der Durchreise bringt der Bundesregierung Ärger mit der EU-Kommission ein.
Der Mindestlohn für Lkw-Fahrer auf der Durchreise bringt der Bundesregierung Ärger mit der EU-Kommission ein. dpa Lizenz

Brüssel - Die EU-Kommission leitet gegen Deutschland ein Verfahren wegen der Mindestlohn-Regelungen für Lkw-Fahrer im europäischen Transitverkehr ein. Die Anwendung des Mindestlohns von 8,50 Euro auf alle Verkehrsleistungen, die deutsches Gebiet berührten, sei eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs, teilte die Brüsseler Behörde am Dienstag mit. Die EU moniert, dass auch im Transitverkehr für ausländische Lkw-Fahrer seit Jahresanfang 2015 der gesetzliche Mindestlohn greift. Nach Beschwerden mehrerer EU-Staaten hatte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bereits Ende Januar verfügt, dass der Mindestlohn im Transitverkehr vorerst nicht überprüft werde.

„Nach Ansicht der Kommission lässt sich insbesondere die Anwendung der deutschen Vorschriften auf den Transitverkehr und auf bestimmte grenzüberschreitende Beförderungsleistungen nicht rechtfertigen, weil dadurch unangemessene Verwaltungshürden geschaffen werden, die ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts behindern“, erklärte die EU-Kommission. Umstritten war zuletzt auch, ob der Lohn gezahlt werden muss, wenn Start- oder Endpunkt des Transports nicht in der Bundesrepublik liegen. Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Mitteilung aus Brüssel zu antworten. (rtr)