Kommentar zur DSVGO Merkel stellt Datenschutzgrundverordnung zwei Wochen vor Ablauf der Frist in Frage

Berlin - Es ist schon erstaunlich. Während das Netzwerkdurchsetzungsgesetz innerhalb kürzester Zeit aus der Taufe gehoben wurde und sich die Politik trotz massiver Kritik von allen Seiten vor einer Reform renitent wegduckt, stellt Bundeskanzlerin Angela Merkel nun zwei Wochen vor Ablauf der Frist die deutschen Regeln für die Umsetzung der EU- Datenschutzgrundverordnung in Frage.
Daten jedes Einzelnen sollen geschützt werden
Ihr Vorbild: Österreich. Das ist ausgerechnet das Land, das bei Verstößen quasi keine Strafen vorsieht und daher kaum als Blaupause für eine gute Datenschutzregelung in Deutschland gelten sollte. Die neue Verordnung hat zum Ziel, die Daten jedes Einzelnen zu schützen. Nicht nur Unternehmen und Webseitenbetreiber sind verunsichert, auch Blogger, Vereine und Fotografen sind nervös.
Die Verunsicherung ist zunächst nachvollziehbar. Denn die neue Datenschutzgrundverordnung sieht strenge Vorschriften vor, die die Arbeit vieler Menschen komplizierter macht, weil sie sich mit dem Datenschutz auseinandersetzen müssen. Wer sich bis jetzt nicht darum gekümmert hat, kommt nun nicht mehr daran vorbei.
Personenbezogene Daten dürfen weiter erhoben werden
Bislang drohten keine Sanktionen, obwohl viele Teile der neuen DSGV auch schon galten. Das vergessen manche Kritiker der Verordnung. So dürfen auch nach dem 25. Mai, wenn die EU-Richtlinien vollständig in Kraft treten, personenbezogene Daten weiter erhoben werden. Aber die Zeit ist vorbei, in der es möglich war, mit Persönlichkeitsrechten achtlos umzugehen, ist vorbei. Und das ist richtig so.
Statt schon vorab die Umsetzung der DSGV zu bemängeln und schlecht zu reden, sollte die Kanzlerin Deutschland in Sachen Datenschutz lieber zum Vorbild für andere Länder machen. Das würde auch ihre Kritik an Daten-Staubsaugern wie Facebook glaubwürdiger machen.